Drucksache - 0898/VI  

 
 
Betreff: Illegalen Werbekärtchen an Pkw den Kampf ansagen!
Status:öffentlichAktenzeichen:623/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
25.04.2024 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
30.05.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
27.06.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf      

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 17.07.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) nach dem Vorbild anderer Bezirke dahingehend zu sensibilisieren, stärker gegen das Anbringen von Werbekarten zum Ankauf von Kraftfahrzeugen an im öffentlichen Straßenraum abgestellten Personenkraftwagen vorzugehen und, wenn möglich, entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

 

Begründung:

 

Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen ist ein in ganz Berlin regelmäßig zu beobachtendes Phänomen. Die damit einhergehende Verunreinigung des öffentlichen Raums durch zumeist laminierte Kärtchen führt immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Platzierung von Werbekarten an parkenden Autos stellt eine erlaubnispflichtige Verteilung von Werbematerial auf Straßen im Sinne von § 8 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes dar. Eine solche Erlaubnis soll generell nur dann erteilt werden, wenn Antragstellende sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Mangels entsprechender Anträge bzw. Verpflichtungserklärungen werden die hierfür erforderlichen Erlaubnisse generell nicht erteilt. Eine Verteilung von Werbekärtchen ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach der "Zero-Waste-Strategie" des Landes Berlin gilt es, die Abfallvermeidung konsequent auszubauen und die zur Herstellung von Produkten eingesetzten Rohstoffe nachhaltig wiederzuverwenden. Die verteilten Werbekarten entsprechen diesem Leitgedanken nicht, da die zumeist laminierten Karten nicht in den Papier-Stoffkreislauf zurückgeführt werden können und zudem regelmäßig den öffentlichen Raum verunreinigen. Da nicht immer über die auf den Werbekarten angegebenen Telefonnummern die Verantwortlichen zu ermitteln sind, müssen die Verteiler auf frischer Tat ertappt werden.

 

 

Der Antrag wurde am 27.06.2024 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU sowie 2 Bürgerdeputierte mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 17.07.2024 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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