Drucksache - 0895/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd)
Status:öffentlichAktenzeichen:542/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
12.03.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung - Beschlussempfehlung
Entwurf Festsetzung
Begründung
Beschluss vom 20.03.2024

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-30

 Lichterfelde-Süd

 

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit
    • dem Städtebaulichen Vertrag vom 31.07.2018,
    • dem Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
    • den Erschließungsverträgen zum 1. Erschließungsabschnitt paraphiert am 11.03.2024 und zum Um- und Ausbau des Verkehrsknotens Osdorfer Straße/Lichterfelder Ring/Landweg paraphiert am 11.03.2024,
    • dem Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 und dem Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 einschließlich des Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/30.01.2024,
    • dem Waldausgleichsvertrag vom 11.08.2022,
    • dem Vertrag zur Regelung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen vom 07.09.2020,
    • dem Vertrag über die Übertragung von Grundstücksflächen (Urkundenverzeichnis Nr. FT 51/2024) vom 20.02.2024, 
    • den Finanzierungsbestätigungen 1 und 2, jeweils vom 18.01.2024 und der Finanzierungsbestätigung vom 06.02.2024,
    • der Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 000038/2024 vom 07.02.2024),
    • der Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 1088/2020 vom 30.11.2020) sowie zum Nachtrag 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/30.01.2024 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 000017/2024 vom 25.01.2024),

ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 15. November 2023 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] beschlossen.

 

Auf die Entwürfe der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde und des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden

 

 

 

Maren Schellenberg       Patrick Steinhoff

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 12.03.2024 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Enthaltung von CDU einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Wagner

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 20.03.2024 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit
    • dem Städtebaulichen Vertrag vom 31.07.2018,
    • dem Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
    • den Erschließungsverträgen zum 1. Erschließungsabschnitt paraphiert am 11.03.2024 und zum Um- und Ausbau des Verkehrsknotens Osdorfer Straße/Lichterfelder Ring/Landweg paraphiert am 11.03.2024,
    • dem Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 und dem Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 einschließlich des Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/30.01.2024,
    • dem Waldausgleichsvertrag vom 11.08.2022,
    • dem Vertrag zur Regelung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen vom 07.09.2020,
    • dem Vertrag über die Übertragung von Grundstücksflächen (Urkundenverzeichnis Nr. FT 51/2024) vom 20.02.2024, 
    • den Finanzierungsbestätigungen 1 und 2, jeweils vom 18.01.2024 und der Finanzierungsbestätigung vom 06.02.2024,
    • der Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 000038/2024 vom 07.02.2024),
    • der Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 1088/2020 vom 30.11.2020) sowie zum Nachtrag 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/30.01.2024 (Urkundenverzeichnis Nr. FT 000017/2024 vom 25.01.2024),

ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 15. November 2023 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] beschlossen.

 

Auf die Entwürfe der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde und des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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