Drucksache - 0888/VI
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, gem. § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 9 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept Steglitz-Zehlendorf (3.Fortschreibung 2023) als fachlichen Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung (Nr. I.3 AV-BEP) zu beschließen.
Auf die Auswertung der Beteiligung der Behörden gem. AV Zentren und Einzelhandel und das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept Steglitz-Zehlendorf (3. Fortschreibung 2023) wird verwiesen.
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 20.03.2024 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, gem. § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 9 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept Steglitz-Zehlendorf (3.Fortschreibung 2023) als fachlichen Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung (Nr. I.3 AV-BEP) zu beschließen.
Auf die Auswertung der Beteiligung der Behörden gem. AV Zentren und Einzelhandel und das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept Steglitz-Zehlendorf (3. Fortschreibung 2023) wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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