Drucksache - 0887/VI  

 
 
Betreff: Windräder in Steglitz-Zehlendorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
21.02.2024 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie intensiv hat sich das Bezirksamt mit der Senatsstudie über die vorgestellten Standortpotentiale von Windrädern beschäftigt (Berliner Morgenpost vom 09. Januar 2024)?

2)   Wie steht das Bezirksamt dieser Art von Energieanlagen gegenüber?

3)   Welchen Einfluss hatte das Bezirksamt auf die Zunahme von ursprünglich 6 auf 60 Anlagen berlinweit und ist der Bezirk bereit, mehr Anlagen als das ihm auferlegte Kontingent zu übernehmen?

4)   Wie geht das Bezirksamt mit dem Zielkonflikt Energiegewinnung durch Windkraftanlagen versus Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie der Attraktivität und des Erholungswertes unseres touristischen Stadtrandbezirks um?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   Das Bezirksamt wurde bisher nicht in die Überlegungen zu Standortpotenzialen von Windkraftanlagen einbezogen. Die Studie wurde mit Verweis auf ein bevorstehendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren zur Kenntnis gegeben. Am 20. Februar 2024, also gestern, fand eine Informationsveranstaltung seitens der federführenden Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe statt, bei der auch der Bezirk Steglitz-Zehlendorf vertreten war. Dies war der erste Kontakt zwischen Bezirken und Land Berlin zu diesem Thema.

 

2)   Gegen Stromerzeugung kann grundsätzlich nichts Negatives gesagt werden.

 

3)   Das Bezirksamt hatte bislang keine Einflussmöglichkeit auf die Untersuchungen der Senatsverwaltung. Da es sich um eine theoretische Studie mit Potenzialflächen und jeweiligen Konfliktnutzungsrisikokategorien handelt, müssen noch weitere Abstimmungen abgewartet werden. Insoweit ist ein dem Bezirk „auferlegtes Kontingent“ noch nicht bekannt.

 

4)   Das Bezirksamt wird u.a. bei dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestarteten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren mit den dann vorliegenden konkreteren Informationen entsprechend Stellung nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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