Drucksache - 0860/VI
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Aufstellung der Verkehrszeichen 625-10 (Richtungstafel in Kurven) sowie der Verkehrszeichen 103-20 (Kurve rechts) und 103-10 (Kurve links) in bzw. an der Kurve Wannseebadweg in Höhe Strandbad Wannsee einzusetzen.
Begründung:
Seit der Entfernung der Straßenbeleuchtung am Wannseebadweg ist es bereits zu mehreren Unfällen in der Kurve in Höhe des Strandbades Wannsee gekommen, da die Kurve, insbesondere bei Dunkelheit, durch Fahrzeugführer nicht erkannt wird. Hierdurch kommt es zu einer Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auf dem parallel zur Straße verlaufenden Rad- sowie Fußweges.
Der Antrag wurde am 27.06.2024 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass diese prüfen, ob die Aufstellung der Verkehrszeichen 625-10 (Richtungstafel in Kurven) sowie der Verkehrszeichen 103-20 (Kurve rechts) und 103-10 (Kurve links) in bzw. an der Kurve Wannseebadweg in Höhe Strandbad Wannsee oder das Aufstellen von Leitpfosten möglich sind.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |