Drucksache - 0855/VI  

 
 
Betreff: Lieferzonen
Status:öffentlichAktenzeichen:586/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2024 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
29.02.2024 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
25.04.2024 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
30.05.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 19.06.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes und der Wirtschaftsförderung die Antragsmöglichkeit für stationäre Ladezonen transparent zu kommunizieren.

 

Begründung:

 

Stationäre Ladezonen sind örtlich und zeitlich permanente Ladezonen, die der Allgemeinheit für den Lieferverkehr zur Verfügung stehen. Ladezonen dieser Art verhindern an vielen Stellen, dass der Lieferverkehr unrechtmäßigerweise in zweiter Reihe oder auf abmarkierten Fahrradstreifen für den Zeitraum der Lieferung parkt.

 

 

Der Antrag wurde am 30.05.2024 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes und der Wirtschaftsförderung die Antragsmöglichkeit für stationäre Lieferzonen transparent zu kommunizieren.

 

Begründung:

 

Stationäre Lieferzonen sind örtlich und zeitlich permanente Lieferzonen, die der Allgemeinheit für den Lieferverkehr zur Verfügung stehen. Lieferzonen dieser Art verhindern an vielen Stellen, dass der Lieferverkehr unrechtmäßigerweise in zweiter Reihe oder auf abmarkierten Fahrradstreifen für den Zeitraum der Lieferung parkt.

 

Der Betreff wurde geändert von „Ladezonen“ in „Lieferzonen“.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 19.06.2024 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes und der Wirtschaftsförderung die Antragsmöglichkeit für stationäre Lieferzonen transparent zu kommunizieren.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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