Drucksache - 0851/VI
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit, dass der Bebauungsplan 6-30 in den nächsten sechs Monaten beschlossen wird? 2) Was passiert, wenn der Investor zurücktritt? 3) Würde sich das Bezirksamt auf Senatsebene für mögliche Bürgschaften oder ähnliche Fördermöglichkeiten zur Realisierung des Bauvorhabens einsetzen?
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
1) Das Bezirksamt äußert sich generell nicht zu Wahrscheinlichkeiten. Wenn alle im städtebaulichen Vertrag aufgeführten Bedingungen für den Beschluss des Bebauungsplans vorliegen, kann dieser erfolgen. Daran arbeiten sowohl der Investor als auch das Bezirksamt intensiv, um den Beschluss in den nächsten Wochen herbeizuführen.
2) Der Städtebauliche Vertrag sieht entsprechende Regelungen vor, dass bspw. bei Verkauf die Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen. Parallel werden mit der Festsetzung des Bebauungsplans Sicherheiten gegenüber dem Bezirk seitens des Investors in Form von Bürgschaften notwendig.
3) Hierfür wird derzeit kein Grund gesehen, da der Investor regelmäßig zusichert, das Vorhaben auch umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Steinhoff Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |