Drucksache - 0845/VI
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) In welcher Höhe macht sich die Verteuerung der Heizkosten privater Wohnungen bei der Nachfrage nach staatlichen Unterstützungsleistungen bemerkbar?
2) In welcher Höhe wird der Bezirkshaushalt durch die höheren Heizkosten, die der Bezirk für Empfänger staatlicher Unterstützungsleistungen übernimmt, zusätzlich belastet? a) Wird der Betrag durch eine Basiskorrektur ausgeglichen? b) Falls nein, aus welchen Mitteln wird der Bezirk die Kosten begleichen?
3) Haben die Heizkostenerhöhungen eine Auswirkung auf die Verschuldungsrate privater Haushalte?
4) Erwartet das Bezirksamt a) eine höhere Inanspruchnahme der Schuldnerberatung, b) eine Zunahme privater Insolvenzen?
5) Erwartet das Bezirksamt vermehrt Zwangsräumungen durch Säumnisse der Miet-/ Nebenkostenzahlungen?
6) Wie geht das Bezirksamt in diesem Zusammenhang mit einem zu erwartenden Anstieg Wohnungsloser um?
7) Wie unterstützt das Bezirksamt Betroffene und wie rät es diesen, sich gegenüber Mietschuldengläubigern zu verhalten?
8) Inwieweit sind die Kapazitäten für entsprechende Beratungen vorhanden, oder müssen diese aufgestockt werden? |
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