Drucksache - 0825/VI
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen:
Es muss vor Beginn der erstmaligen Übertragung per Livestream Rechtssicherheit hergestellt werden, um die Bezirksverordnetenversammlung, vertreten durch den Vorstand und jeden einzelnen Bezirksverordneten, vor Schaden bzw. Missbrauch seiner Eigentums- und Persönlichkeitsrechte (etc. pp) zu schützen.
Folgende Sachverhalte sind zu klären und daraus entstehende Fragen schriftlich zu beantworten: 1) Wer ist im Besitz der Urheberrechte des Livestreams, möglicher Aufzeichnungen und Mitschnitte? 2) Welche Vereinbarungen regeln die Verwertung der Urheberrechte bzw. werden diese abgetreten, wenn ja an wen und für welche Dauer? 3) Wer erwirbt welche Nutzungsrechte und darf diese wie gebrauchen? 4) Wann tritt der Missbrauch ein bzw. wann ist ein Verstoß gegeben? Wie wird dieser verfolgt und von wem? Und wovon ist das abhängig?
Begründung: Erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde am 13.03.2023 in der 13. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Semler Ausschussvorsitzender |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |