Drucksache - 0824/VI  

 
 
Betreff: Brand im Geisterhaus Weddigenweg in der Nacht von Samstag auf Sonntag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionsloseFraktionslose
Verfasser:Dr. Egginger-Gonzalez 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2024 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Was ist dem Bezirksamt bisher über die Brandursache bekannt?

2)   Sind dem Bezirksamt Eigentümer*innen bekannt, die ggf. in Haftung genommen werden können?

3)   Was genau hat das Bezirksamt zur Sicherung des teilweise abgebrannten Geisterhauses seit der E-Mail des Fragestellers vom 28. November unternommen, in der unter anderem vor einer Brandgefahr gewarnt wurde?

4)   Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus diesem Brand hinsichtlich der anderen Geisterhäuser im Bezirk (beispielsweise die beiden anderen bekannten Leerstandsvillen in Lichterfelde-West oder dem Geisterhaus Gardeschützenweg 3)?

5)   Wie viele Brände in Geisterhäusern sind dem Bezirksamt in den letzten zehn Jahren bekannt geworden?

6)   Wie sollen die Geisterhäuser in Steglitz-Zehlendorf wirksam vor unbefugtem Zutritt gesichert werden?

7)   Wie sollen Anwohner*innen und Passant*innen zukünftig besser vor den von Geisterhäusern ausgehenden Gefahren (herabstürzende Gebäudeteile, Feuer, Rattenbefall etc.) geschützt werden?

8)   Welche Kosten für solche Schutzmaßnahmen können den Eigentümer*innen (sofern bekannt) in Rechnung gestellt bzw. als Schuld ins Grundbuch eingetragen werden?

 
 

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