Drucksache - 0818/VI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
26.02.2024    12. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
25.03.2024    13. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
22.04.2024    14. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
24.06.2024    15. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5

1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das                              Haushaltsjahr 2022

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

3. Beschlussentwurf:  Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss weist für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbetrag von 119.326,94 EUR aus.

 

4. Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen,

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung,

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft / Ergänzungsplan

Der Bezirkshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 war mit einem Haushaltsvolumen von

675.887.000 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

EUR

Ausgaben

EUR

Verpflichtungsermächtigungen

EUR

675.887.000

675.887.000

17.445.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 28. Juni 2022 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2022/2023 (HG 22/23) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 09.07.2022 (GVBl S. 430 bis S. 446)) und wegen der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2022/2023 (NHG 22/23) vom 15. November 2022 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 26.11.2022 (GVBl S. 611 bis S. 620)) geändert worden.

 

Grundsätzlich waren neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben die Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) zur vorläufigen Haushaltswirtschaft 2022 vom 28.12.2021 und zur Haushaltswirtschaft 2022 vom 11.07.2022 zu beachten.

 

Aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26.09.2021 und der danach zunächst erforderlichen Konstituierung der Berliner Landesregierung konnte das Haushaltsgesetz 2022/2023 erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2022 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 09.07.2022 galt auf der Grundlage von Art. 89 Verfassung von Berlin (VvB) eine von der SenFin erteilte Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltswirtschaft und die hierzu erlassenen Regelungen.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 16. November 2022 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2022 - AbRdSchr 22.

 

Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf einen Ergänzungsplan vorzulegen, dessen anrechenbare Pauschalen die 1%-Grenze einhalten. Der Ergänzungsplan 2022 (Drs.-Nr. 0288/VI) wurde am 14.09.2022 von der BVV beschlossen und am 12.10.2022 vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ergänzungsplan ist mit Zahlenteil und Erläuterungen als Anlage 1 beigefügt. Die Veränderungen sind in der Rechnungsnachweisung Tabelle 300 an den betroffenen Buchungsstellen mit dem Merkmal der Mittelherkunft M3 ausgewiesen.

 

Im Ergebnis des Ergänzungsplans verblieben Pauschale Minderausgaben in Höhe von 6.230.000 EUR, die durch strenge Ausgabendisziplin und Erzielung höherer bzw. zusätzlicher Einnahmen bis zum Jahresende zu erwirtschaften waren.

 

Die Organisationseinheiten waren aufgefordert, bei der Bewirtschaftung aller Ausgabemittel den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besondere Beachtung zu schenken sowie der Erhebung und Erzielung von Einnahmen, der Beitreibung offener Forderungen und der Hebung neuer Einnahmepotentiale eine besondere Bedeutung zuzumessen.

 

Für den Bereich der steuerbaren Sachausgaben (Ausgabenfelder A05 und A09) wurde angestrebt, gegenüber den Ansätzen rd. 20 % und damit insgesamt rd. 1.350.000 EUR einzusparen. Das zur Erreichung dieser Zielvorgabe durch titelkonkrete Sperreneingabe in die Haushaltsbuchhaltung erforderliche Rückmeldeverfahren mit den Organisationseinheiten ergab ein danach gesperrtes Einsparvolumen von insgesamt rd. 825.000 EUR. Dieses reduzierte sich im weiteren Verlauf der Haushaltswirtschaft durch nachgewiesene erforderliche Ausgabebedarfe auf letztlich rd. 666.000 EUR.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

Auch in 2022 waren pandemiebedingte Ausgaben zu leisten, die in einem Umfang von rd. 1.130.817 EUR dem Bezirk durch nachträgliche Senatszuweisung ausgeglichen wurden.

 

Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kam es im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung seit Ende Februar 2022 zu ungeplanten Personal-, Sach- und Transferausgaben, die dem Bezirk durch nachträgliche Senatszuweisung ausgeglichen wurden.

 

Die in 2022 eingetretenen Energiepreissteigerungen führten zu Mehrausgaben von rd. 3.100.000 EUR, die dem Bezirk in Höhe von 2.371.559 EUR durch nachträgliche Senatszuweisung ausgeglichen wurden.

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

728.591.813,40 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

728.711.140,34 EUR

 

 

Kassenmäßiger Fehlbetrag

         -  119.326,94 EUR

 

 

 

Mehrausgaben

Im Haushaltsjahr 2022 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die Veränderungen durch den Ergänzungsplan (M3) sind hier nicht berücksichtigt). Die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen:

 

a)      Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) 10.319.000,00 EUR

b)      Überplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich (U2)  6.256.974,37 EUR

c)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 34.339,96 EUR

d)      Sondermittel der BVV für höhere und neue Ausgaben (B3+B4) 9.150,00 EUR

e)      Deckungsfähigkeit (D1) 29.851.353,01 EUR

f)        Zweckgebundene Einnahmen (D2) 22.620.862,43 EUR

g)      Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 93.442,19 EUR

h)      Veränderung der Zuweisung (M2) 25.032.712,47 EUR

Summe der Mehrausgaben 94.222.084,43 EUR

 

zu a) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

Die nach dem Ergänzungsplan in Höhe von - 2.909.000,00 EUR bei 4500/46201 verbliebenen Pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben wurden durch Einsparungen bei 3300/42201, 3306/42201, 3502/42201, 3620/42801, 4040/42201 und 4100/42201 ausgeglichen. Die in Höhe von -1.180.000,00 EUR bei 4500/71903 veranschlagten Pauschalen Minderausgaben für Bauinvestitionen des Hochbaus wurden durch Einsparungen bei 3701/71401 und 3704/71338 ausgeglichen. Die nach dem Ergänzungsplan in Höhe von – 6.230.000 EUR bei 4500/97203 verbliebenen sonstigen Pauschalen Minderausgaben wurden durch Einsparungen bei 3306/51902 und 3700/51912 ausgeglichen.                       10.319.000,00 EUR                                                       

 

zu b) Überplanmäßige Ausgaben ohne Ausgleich (U2)

Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung mussten insbesondere zum Ausgleich stark gestiegener Treibstoffkosten überplanmäßige Ausgaben ohne zeitgleichen Ausgleich geleistet werden (3700/68173).                   225.596,99 EUR

 

Durch finanzwirksame Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht vollständig berücksichtigt werden konnten, mussten überplanmäßige Ausgaben ohne zeitgleichen Ausgleich geleistet werden (3915/67133).                   4.460.691,36 EUR

 

Wegen Entgeltsteigerungen der genutzten Angebote und Einrichtungen mussten überplanmäßige Ausgaben ohne zeitgleichen Ausgleich geleistet werden (4042/67149).                   999.612,41 EUR

 

Wegen verstärkter Inanspruchnahme und Entgeltsteigerungen mussten bei der sozialpädagogischen Familienhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz überplanmäßige Ausgaben ohne zeitgleichen Ausgleich geleistet werden (4042/67153).                   335.709,13 EUR

 

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Einsätzen von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz mussten überplanmäßige Ausgaben ohne zeitgleichen Ausgleich geleistet werden (4042/67187).                   235.364,48 EUR

                                                                                                          

                                                                        

zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 3) zu entnehmen.             34.339,96 EUR

 

 

zu d) Sondermittel der BVV für höhere und neue Ausgaben (B3 und B4)               Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

 (Anlage 4) zu entnehmen.                                    9.150,00 EUR

 

 

zu e) Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden.              29.851.353,01 EUR

 

zu f) Zweckgebundene Einnahmen (D2)              

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden: 3610, 3630, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3800, 3810, 3820, 4011, 4021, 4500              22.620.862,43 EUR

 

zu g) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1)

Für verpflichtende Baumaßnahmen für Dritte nach dem Berliner Straßengesetz, z.B. Gehwegüberfahrten für Anlieger bzw. für Leitungsverwaltungen; die Aufwendungen werden durch die Zahlungspflichtigen ersetzt und bei 3800/11904 vereinnahmt. (3800/52119)               77.846,44 EUR

 

Für die Wiederherstellung der Schutzhütte am Dreipfuhlpark nach Brandschaden aus Versicherungsleistungen, die bei 3810/11903 vereinnahmt werden. (3810/51900)                     15.595,75 EUR

 

 

zu h) Veränderung der Zuweisung (M2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 5) zu entnehmen.      25.032.712,47 EUR

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2022

 

Grundsätzliches

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen.

 

Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 42221 - Bezüge der Anwärter/innen

- 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des

                  Wissenstransfers

- 42735 - Stipendien für Studierende in spezifischen Bedarfsberufsgruppen

- 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstrans-

      fers

- 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

- 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

- 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral durch die SE Personal bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41202 - Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41210 - Aufwendungen für Beiräte

- 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

- 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen Einnahmen

- 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027)

- 42821 -  Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 - Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben des Titels

 

- 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von den Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Die Bewirtschaftung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Eine Einflussnahme oder Steuerung erfolgt nicht.

 

Titel

Ausgaben

Ist

EUR

Ansatz

EUR

 

Mehr/- Minderbetrag EUR

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen

22.911.184,97

39.459.100

-16.547.915,03

42221

Bezüge der Anwärter/innen

165.406,56

200.000

-34.593,44

42231

Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

1.132.940,45

 

2.020.000

 

-887.059,55

 

42260

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

0,00

1.000

-1.000,00

42722

 

Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

69.384,22

27.200

42.184,22

 

42735

 

Stipendien für Studierende in spezifischen Bedarfsberufsgruppen

0,00

1.000

-1.000,00

42760

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

0,00

1.000

-1.000,00

42801

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

81.591.814,67

67.762.900

13.828.914,67

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

924.418,67

391.900

532.518,67

42821

Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigten)

1.706.576,72

1.345.000

361.576,72

42823

 

Entgelte für zusätzliche nichtplanmäßige Tarif-

beschäftigte (Abrechnung Sanierungsgeld VBL)

-63.247,73

0

-63.247,73

42830

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

(Fremdfinanzierungen)

1.761.095,43

 

1.984.000

 

-222.904,57

 

42860

Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen

im Rahmen des Wissenstransfers

0,00

 

1.000

-1.000,00

46201

Pauschale Minderausgaben

0,00

-2.000.000

2.000.000

 

Im Rahmen der Basiskorrektur 2022 wurden folgende Personaltatbestände berücksichtigt:
 

  • Tarif- und Besoldungsanpassung (Besoldung-, Tarif)
  • Hauptstadtzulage
  • VBL-Sanierungsgeld - ohne Kita -
  • Ausbildungsmittel
  • Nachwuchskräfte und Trainees
  • Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter/dezentraler Personalüberhang, der bisher vom EZeP erstattet wurde)
  • Projekt Parkraumkräfte für Verkehrsüberwachungsdienst
  • Erstattungsbeträge für Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Zusätzliche Dienstkräfte

                   für die Festanstellung von Musikschullehrkräften

                   für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD)

                   aus dem Zukunftspakt Verwaltung/Basisfinanzierung Steuerungsvorhaben

                   aus 200 VzÄ für die Bezirke (Verteilung durch AG Ressourcensteuerung)

                   für die Durchführung der Wiederholungswahlen

                   für die Ausgabe des BerlinPass

 

Es entstanden Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der SenFin im Haushaltsjahr 2022 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind im Rahmen der Basiskorrektur erstattet worden.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821)

Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie der SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.572.219 € zur Verfügung. Im Rahmen eines solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie (Ansätzen) und den Ist-Ausgaben im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen. Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 366.294 EUR. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2022 von der SenFin berücksichtigt.

 

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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