Drucksache - 0807/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, spätestens ein Jahr nach dem Beschluss der Milieuschutzsatzungen den Prozess zu starten, die entsprechenden Kriterien regelmäßig zu evaluieren. Im Rahmen der Evaluation soll ein Beteiligungsverfahren für Mieter*innen, Eigentümer*innen, Sozialverbände und weitere betroffene Gruppen stattfinden. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.
Begründung:
Mit einem regelmäßigen Evaluationsprozess kann die Wirksamkeit der Milieuschutzkriterien sichergestellt werden.
Der Antrag wurde am 13.02.2024 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 21.02.2024 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, spätestens ein Jahr nach dem Beschluss der Milieuschutzsatzungen den Prozess zu starten, die entsprechenden Kriterien regelmäßig zu evaluieren. Im Rahmen der Evaluation soll ein Beteiligungsverfahren für Mieter*innen, Eigentümer*innen, Sozialverbände und weitere betroffene Gruppen stattfinden. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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