Drucksache - 0801/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Dazu setzt sich das Bezirksamt beim Senat von Berlin für die Entwicklung eines Musterverfahrens in Abstimmung mit allen Bezirken sowie die Übernahme der in der Stadt Frankfurt am Main angewandten Maßstäbe ein. Zudem sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Mehr als 80 Prozent der Berliner Bevölkerung wohnt zur Miete. Diese Menschen waren in den 2010er-Jahren derart rasanten Mieterhöhungen – bei Bestands- und insbesondere bei Angebotsmieten – ausgesetzt. Bereits aus den Daten des Mikrozensus von 2018 geht hervor, dass jeder zweite Miethaushalt mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete aufbringen muss. Sowohl in sozialpolitischen wie auch in immobilienwirtschaftlichen Erwägungen gilt eine derart hohe Mietbelastungsquote als problematisch und eigentlich für die betroffenen Haushalte als nicht mehr leistbar. In der Zeit, die seit diesem Befund vergangen ist, sind die Mieten wie auch die kalten und warmen Nebenkosten und nicht zuletzt die Lebenshaltungskosten insgesamt in einem abermaligen Rekordtempo angestiegen. Mieterinnen und Mieter mit geringen und mittleren Einkommen werden von dieser Entwicklung immer stärker belastet. Das Wirtschaftsstrafgesetz definiert in § 5 WiStrG den Ordnungswidrigkeitstatbestand von unangemessen zu hohen Mietentgelten („Wuchermiete“). Bisher wird diese Ordnungswidrigkeit bundesweit kaum verfolgt. Insbesondere, da Mieter*innen darlegen müssen, dass der Vermietende eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat und der Nachweis als schwerlich erbringbar gilt. Auf Antrag einer gemeinsamen Initiative der Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat eine Verschärfung beschlossen. Im Wesentlichen sollte sich nach dem vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesentwurf der Bußgeldrahmen auf 100.000 € verdoppeln und Mietwucher leichter anerkannt werden (Drucksache 849/21). Dass die Vorschrift auch in ihrer jetzigen Form nicht ins Leere läuft und rechtssicher Anwendung finden kann, zeigt die Stadt Frankfurt am Main. Allein zwischen 2020 und 2022 hat die Stadt rund 1.400 Fälle von Mietwucher verfolgt. Dabei wurden insgesamt 419.000 € überzahlter Miete von Vermieter*innen an Mieter*innen zurückerstattet und Mieten in vielen Fällen abgesenkt. Für die Verfolgung in Berlin sind die bezirklichen Wohnungsämter zuständig. Auch in Steglitz-Zehlendorf muss das Instrument wirksam angewendet werden, um Mieter*innen vor zu hohen Mieten zu schützen.
Der Antrag wurde am 13.02.2024 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 27.03.2024 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 17.04.2024 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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