Drucksache - 0799/VI  

 
 
Betreff: Verlängerung Tempo 30 auf der gesamten Finckensteinallee und ggf. Mühlenstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:515/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionsloseFraktionslose
Verfasser:Dr. Egginger-Gonzalez 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
01.02.2024 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.02.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, uneingeschränktes Tempo 30 in der gesamten Finckensteinallee anzuordnen und zu prüfen, ob diese Anordnung auch auf (Teile) der Mühlenstraße ausgeweitet werden kann.

 

Begründung:

 

Anwohner*innen der Finckensteinallee und Mühlenstraße beklagen sich über nächtliche Rasereien und lautes Anfahren von Autos und Motorrädern. Aus Gründen des Lärmschutzes und zur Sicherheit von Schul- und Kitakindern sowie der Bewohner*innen der Senior*inneneinrichtungen, sollte ein durchgehendes Tempo 30 in diesen beiden Straßen angeordnet werden.

 

 

Der Antrag wurde am 01.02.2024 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Anordnung von uneingeschränktem Tempo 30 in der gesamten Finckensteinallee einzusetzen und diese zu bitten zu prüfen, ob diese Anordnung auch auf (Teile) der Mühlenstraße ausgeweitet werden kann.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Enthaltung von Grüne, SPD einstimmig abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 21.02.2024 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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