Drucksache - 0783/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie lange verbleiben Grundstückskaufverträge, Bauanträge, Baugenehmigungen und interne Stellungnahmen zu Grundstücksangelegenheiten im Bezirksamt? Werden diese regelmäßig gelöscht oder an ein öffentliches Archiv abgegeben?
2) Gibt es eine Aktenordnung, die die Aufbewahrung der Verwaltungsvorgänge des Bezirksamtes einschließlich der Vernichtung oder Anbietung regelt und ist diese allgemein zugänglich bzw. kann diese zur Verfügung gestellt werden? Sofern vorhanden, enthält die Aktenordnung spezifische Regelungen zu Bauanträgen, Vorlagen an die BVV einschließlich der Beantwortung von Anfragen sowie Protokolle des Bezirksamtes?
3) Welche der Unterlagen der Frage 2 werden nach der verwaltungsinternen Aufbewahrung an das Landeshauptarchiv abgegeben? Werden dort alle Unterlagen digital erfasst und sind diese online abrufbar? |
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