Drucksache - 0754/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die evangelische Kirche und deren Organisationen in die Pflicht zu nehmen, dass diese der von ihrer Ratsvorsitzenden der Öffentlichkeit gegenüber bekundeten Bereitschaft zur Aufnahme weiterer Flüchtlingen nachkommt und aus ihrem nicht unerheblichen Bestand an Immobilien geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und andere Wohnungssuchende zusätzlich zur Verfügung stellt. Insbesondere in Anbetracht der Wintersaison ist eine Mitwirkung der Kirche eine geeignete Möglichkeit, die prekäre Unterbringungssituation zu entschärfen. Das Bezirksamt soll es daher der Kirche und ihren Organisationen unbürokratisch ermöglichen, deren Räumlichkeiten wie Gemeindesäle, Freiflächen und dergleichen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen und die damit verbundenen erforderlichen Genehmigungen zu erteilen.
Begründung:
Nachdem die oberste Repräsentantin der deutschen Protestanten unlängst in der Presse für „deutlich mehr legale Zugangswege für Migranten nach Europa“ aussprach und die Meinung vertrat, dass das reiche Land Deutschland noch lange nicht an seinen Aufnahmegrenzen angelangt sei, andererseits aber konstatiert, dass auf Klagen von Kommunen über Überlastung gehört werden solle, sollte die Kirche geeignete Räumlichkeiten aus ihren umfangreichen Grundbesitztümern für die Unterbringung der von ihr geforderten weiteren Migration bereitstellen.
Der Antrag wurde am 18.01.2024 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Pflege, Arbeit, Senor*innen beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kölsch Ausschussvorsitzende |
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