Drucksache - 0730/VI  

 
 
Betreff: Kinderrechte im Fokus: Bewerbung um das Siegel "Kinderfreundliche Kommune"
Status:öffentlichAktenzeichen:581/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-, SPD- und FDP-FraktionGRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Kipf/Kräß, Martens, Eliasson
2. Buchta/Macmillan
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
21.11.2023 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
30.01.2024 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
27.02.2024 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
26.03.2024 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.04.2024 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
28.05.2024 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 19.06.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. um die Teilnahme am Vorhaben "Kinderfreundliche Kommune" zu bewerben. Ziel soll es sein, alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um den Titel "Kinderfreundliche Kommune" zu erhalten, dem folgend das Verwaltungshandeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten sowie das Siegel nach Erhalt kontinuierlich zu verteidigen. In einem ersten Schritt wird das Bezirksamt ersucht, der BVV mit einer Zwischenmeldung mitzuteilen, in welcher Zuständigkeit und zu welchen Kosten eine Umsetzung erfolgen kann.

 

Begründung:

 

Alle hier lebenden Kinder unter 18 Jahren haben unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihres sozialen Status, Anspruch auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinderfreundliche Kommunen e.V. ist eine vom Bundesfamilienministerium geförderte gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie bietet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Kinderrechte lokal zu realisieren: kinderfreundliche-kommunen.de . Mit der Beantragung des Siegels bekennt sich der Bezirk Steglitz-Zehlendorf dazu, die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequent zu stärken und sich zugleich einem regelmäßigen Prüf- und Umsetzungsverfahren zu stellen. Der Nutzen des Vorhabens und der Auszeichnung »Kinderfreundliche Kommune« besteht für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf darin, an einem international erprobten Verfahren teilzunehmen, das in Abgrenzung zu ähnlichen Verfahren einen kinderrechtlichen Ansatz verfolgt, der die Meinung von Kindern und Jugendlichen explizit miteinbezieht. Steglitz-Zehlendorf kann so seine eigene Kinderfreundlichkeit evaluieren und einen individuellen Aktionsplan entwickeln.

 

 

Der Antrag wurde am 28.05.2024 in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, sich beim Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. um die Teilnahme am Vorhaben "Kinderfreundliche Kommune" zu bewerben und anschließend einen solchen Bewerbungsprozess einzuleiten. Ziel soll es sein, alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um den Titel "Kinderfreundliche Kommune" zu erhalten, dem folgend das Verwaltungshandeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten sowie das Siegel nach Erhalt kontinuierlich zu verteidigen. In einem ersten Schritt wird das Bezirksamt ersucht, der BVV mit einer Zwischenmeldung mitzuteilen, in welcher Zuständigkeit und zu welchen Kosten eine Umsetzung erfolgen kann.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von CDU sowie 1 Bürgerdeputierter mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Martens

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 19.06.2024 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, sich beim Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. um die Teilnahme am Vorhaben "Kinderfreundliche Kommune" zu bewerben und anschließend einen solchen Bewerbungsprozess einzuleiten. Ziel soll es sein, alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um den Titel "Kinderfreundliche Kommune" zu erhalten, dem folgend das Verwaltungshandeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten sowie das Siegel nach Erhalt kontinuierlich zu verteidigen. In einem ersten Schritt wird das Bezirksamt ersucht, der BVV mit einer Zwischenmeldung mitzuteilen, in welcher Zuständigkeit und zu welchen Kosten eine Umsetzung erfolgen kann.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen