Drucksache - 0717/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit den Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinbaren, dass diese regelmäßige Aktionen oder Projekttage um die Themen Cybergrooming und Cybermobbing für Kinder unterschiedlichen Alters aufbereiten. Die Präventionsbeauftragten der Polizei sollen ebenfalls einbezogen werden.
Begründung:
Cybermobbing und Cybergrooming sind erhebliche Problemfelder. Sie sind von höherer Relevanz, seit Kinder immer mehr Zeit vor digitalen Geräten verbringen – und vielleicht auch mehr Zeit allein.
Der Antrag wurde am 23.11.2023 in der 13. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Lücke Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 23.04.2024 in der 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei zu unterstützen, ihre Schutzkonzepte gegen Gewalt kontinuierlich und altersgerecht weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere auch Aspekte der digitalen Welt wie Cybergrooming und -mobbing eine Rolle spielen. Zur Erstellung einer Präventionsstrategie können ebenfalls die Präventionsbeauftragten der Polizei einbezogen werden.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag wurde bei Abwesenheit von FDP, AfD und Enthaltung von CDU sowie 1 Bürgerdeputierten einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Martens Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 22.05.2024 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei zu unterstützen, ihre Schutzkonzepte gegen Gewalt kontinuierlich und altersgerecht weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere auch Aspekte der digitalen Welt wie Cybergrooming und -mobbing eine Rolle spielen. Zur Erstellung einer Präventionsstrategie können ebenfalls die Präventionsbeauftragten der Polizei einbezogen werden.
Grawert Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher |
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