Drucksache - 0712/VI
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1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.256.974,37 Euro.
4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze nicht ausreichten. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten überplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Für benötigte Verpflichtungsermächtigungen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, gelten gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO die Regelungen nach § 37 Abs. 1, 4 und 7 LHO entsprechend.
Die im Einzelnen zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Gemäß § 37 Abs. 4 LHO i.V.m. § 5 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 ist die Genehmigung nur für Überschreitungen einzuholen, die die Betragsgrenze von 50.000 Euro überschreiten. Außerplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.
5. Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Die überplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2022.
Maren Schellenberg Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 02.11.2023 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hage Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 15.11.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.256.974,37 Euro.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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