Drucksache - 0712/VI  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichAktenzeichen:455/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
02.11.2023 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage
Beschluss vom 15.11.2023

1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.256.974,37 Euro.

 

4. Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze nicht ausreichten. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten überplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

r benötigte Verpflichtungsermächtigungen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, gelten gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO die Regelungen nach § 37 Abs. 1, 4 und 7 LHO entsprechend.

 

Die im Einzelnen zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Gemäß § 37 Abs. 4 LHO i.V.m. § 5 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 ist die Genehmigung nur für Überschreitungen einzuholen, die die Betragsgrenze von 50.000 Euro überschreiten. Außerplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.

 

5. Rechtsgrundlagen:

§ 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

Die überplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2022.

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 02.11.2023 in der 27. Sitzung des Ausschussesr Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hage

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 15.11.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.256.974,37 Euro.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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