Drucksache - 0677/VI  

 
 
Betreff: Kriterien im Milieuschutz
Status:öffentlichAktenzeichen:479/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Mc Laughlin
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
10.10.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
07.11.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
05.12.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 13.12.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der derzeitigen Erstellung von Genehmigungskriterien für den Milieuschutz, sich an den bestehenden sachgerechten Kriterien anderer Bezirke, insbesondere an Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln (Genehmigungsvorbehalt für Aufzüge und energetische Modernisierung), zu orientieren.

 

Begründung:

 

Milieuschutz darf, wenn er überhaupt funktionieren soll, nicht bei den größten Belastungspositionen für die Mieter (Aufzüge/energetische Sanierungen) aufgeweicht werden, dann kann man es gleich lassen. Eine Angleichung der Kriterien erlaubt zudem den besseren Austausch im Vergleich der Bezirke untereinander und hilft dem Amt in der Umsetzung der Erhaltungssatzung, insbesondere besteht durch die bereits ergangene verwaltungsrechtliche Rechtsprechung für den Bezirk Rechtssicherheit.

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2023 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der derzeitigen Erstellung von Genehmigungskriterien für den Milieuschutz die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage vom 26.09.2023, beraten am 10.10.2023, beschrieben, zur Festsetzung vorzuschlagen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 05.12.2023 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und die am 10.10.2023 geänderte Fassung bei Zustimmung von CDU und Enthaltung von AfD mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.12.2023 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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