Drucksache - 0678/VI
Die BVV möge beschließen:
Der Ältestenrat bittet das BVV-Büro, wie bei Schriftlichen Anfragen auch, die schriftlichen Antworten von Kleinen Anfragen, die im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlungen vom Bezirksamt nicht beantwortet werden konnten, auf den Internetseiten der BVV zu veröffentlichen.
Begründung:
Zur Dokumentation aber auch Her- und Sicherstellung der Öffentlichkeit ist es erforderlich auch die Beantwortungen der Kleinen Anfragen zu sichern und zu veröffentlichen, welche in der BVV nicht mündlich, sondern nur schriftlich im Anschluss beantwortet werden konnten.
Der Antrag wurde am 19.09.2023 in der 41. Sitzung des Ältestenrats von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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