Drucksache - 0665/VI
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1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Doppelhaushaltsplan 2024/25)
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Doppelhaushaltsplan 2024/25 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:
Für das Haushaltsjahr 2024: Einnahmen ...................................... 733.881.600 € Ausgaben ........................................ 733.881.600 € Verpflichtungsermächtigungen......... 12.032.000 €
Für das Haushaltsjahr 2025: Einnahmen....................................... 739.211.400 € Ausgaben......................................... 739.211.400 € Verpflichtungsermächtigungen........ 7.123.000 €
4. Begründung: a) Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenerwartungen des Bezirks zusammen. Nachdem sich signifikante Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Kostenrechnung bei den Produkten kaum noch nachweisen ließen, erfolgte die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin weitgehend wieder nach dem Standardverfahren. Dies bedeutet, dass überwiegend auf die Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2022 zurückgegriffen wurde. Innerbezirklich erfolgte die Haushaltsplanung 2024/25 erneut auf Basis des erstmals im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21 eingeführten bedarfsorientierten Ansatzes. Dem Beschluss des Bezirksamts über den titelscharfen Haushaltsplan liegen die Schreiben der SenFin zum Bezirksplafond für die Haushaltsjahre 2024/25 vom 03.04.2023, das Globalsummenschreiben 2024/25 vom 28.04.2023 und die Zuweisungsfortschreibung vom 20.07.2023 zugrunde. Die Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte gesondert.
b) Einzelaspekte: 1) Plafond- und Globalsummenschreiben Im Plafond-Schreiben wird den Bezirken, getrennt nach den Bereichen Personal‑, Transfer- und sonstigen Sachmitteln, mitgeteilt, wieviel Geld der Senat den Bezirken insgesamt zur Verfügung stellt. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Bezirke erfolgt mit dem Globalsummenschreiben. Entgegen den Aussagen der SenFin im Plafond-Schreiben, dass die Bezirke "…angemessen und auskömmlich finanziert sind", ist die Unterfinanzierung der Bezirke insgesamt bereits auf die Bildung des Plafonds zurückzuführen. Insbesondere wurden den Bezirken gegenüber dem Plafond 2022 weiterhin rd. 14 Mio. € für eine zentrale Steuerungsreserve entzogen. Bei den Transfers und sonstigen Sachmitteln sind in großvolumigen Bereichen, wie z.B. den Ausgaben für die Unfallkasse sowie für Energie- und sonstigen Grundstücksbewirtschaftungsausgaben und anderen Ausgabenbereichen, bei denen sich die Inflation im Allgemeinen und die gestiegenen Energiepreise im Besonderen stark kostensteigernd auswirken, keine bzw. nur äußerst unzureichende Vorsorgen getroffen worden. Auch bereits in der Haushaltswirtschaft 2023 deutlich auftretende Mehrbedarfe, z.B. aufgrund neu in Betrieb genommener Einrichtungen und aktueller Ausschreibungsergebnisse, sind nicht berücksichtigt worden. Die SenFin hat lediglich in ausgewählten Sachmittelbereichen eine Preisvorsorge von unrealistischen 2% getroffen und für den Energiebereich die bereits für 2022 und 2023 gegebene Basiskorrekturzusage verlängert. Die aktuellen Ausgabensteigerungen in diesem Bereich zeigen jedoch bereits jetzt, dass diese Zusage für 2022 zu gering war und für 2023 in erhöhtem Maße sein wird. Neben den beispielhaft genannten Gründen für die bereits im Plafond begründete Unterfinanzierung der Bezirke insgesamt, wirken sich die komplexen Verteilmechanismen des Plafonds auf die einzelnen Bezirke im Rahmen der Zuweisungsberechnung auf die Bezirke in unterschiedlichem Maße negativ aus. Insbesondere für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben die bereits im Sanierungsprogramm benannten, vom Bezirk nicht steuerbaren strukturellen Defizitfaktoren, erneut eine erhebliche zusätzliche Unterfinanzierung des Gesamthaushalts zur Folge gehabt.
2) Eckwertebeschluss des Bezirksamts Aufgrund der äußerst engen Terminvorgaben der SenFin hatten die Bezirke keine Möglichkeit, bei der SenFin rechtzeitig gegen die massive Unterfinanzierung zu intervenieren. Daher konnte das Bezirksamt am 11.07.2023 nur einen Eckwertebeschluss fassen, der vor dem Hintergrund der dargestellten Zuweisungssituation ein Haushaltsvolumen aufwies, das nur durch Pauschale Minderausgaben (PMA) i.H.v. rd. -12,3 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 und i.H.v. rd. -11,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2025 "ausgeglichen" werden konnte. Damit lagen die PMA in beiden Haushaltsjahren rund doppelt so hoch, wie die SenFin sie in der Nachschau, gemessen an der sog. 1%-Grenze, akzeptieren würde.
3) Intervention der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister In einem "Brandbrief" vom 20.06.2023 haben die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeisten um ein kurzfristiges, gemeinsames Krisengespräch mit dem Ziel gebeten, die Zuweisung allgemein und für teilweise konkret benannte Sachverhalte speziell, deutlich zu erhöhen. Im Ergebnis hat diese Initiative dazu geführt, dass der Senat der SenFin vorgegeben hat, die Bezirkszuweisung insgesamt (Plafond-Ebene) um rd. 100 Mio. € pro Jahr aufzustocken. Dabei wurden rd. 40 Mio. € für die im Schreiben vom 20.06.2023 konkret benannten Sachverhalte vorgesehen und den Bezirken rd. 60 Mio. € pauschal zugesprochen.
4) Beschluss des Bezirksamts über den Haushalt Die SenFin hat die Abgeordnetenhausvorgaben zusammen mit weiteren Fehlerkorrekturen mit der Zuweisungsfortschreibung vom 20.07.2023 umgesetzt. Aufgrund der im Eckwertebeschluss ausgewiesenen PMA über der 1%-Grenze hatte das Bezirksamt die Ämter beauftragt, sowohl ihre Ausgabenbedarfsanmeldungen kritisch, mit dem Ziel der Absenkung, als auch ihre Einnahmenerwartung, mit dem Ziel der Erhöhung, zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind gemeinsam mit den konkreten Vorgaben aus der Zuweisungsfortschreibung im nun beschlossenen Haushalt enthalten. Mit dem Bezirksanteil aus der pauschalen Zuweisungserhöhungen i.H.v. rd. 5,6 Mio. €, konnten die PMA auf ein Maß unter der 1%-Grenze reduziert werden. Danach ergeben sich bei der Buchungsstelle 4500/97203 folgende Ansätze: 2024 = -6.719.000 € 2025 = -5.868.000 €
5) Haushaltsrisiken Aufgrund der am Bedarf gemessen weiterhin unzureichenden Zuweisung konnten insbesondere auf Preissteigerungen beruhende erhöhte Bedarfe bei der Behindertenbeförderung im Schulamt i.H.v. rd. 2,1 Mio. € und bei der Grünpflege vom Bezirksamt planerisch nicht abgesichert werden. Auf weitere haushaltswirtschaftliche Risiken ist hinzuweisen. Auf die Unterfinanzierungen im Plafond wurde bereits eingegangen. Diese sind auch nach der Zuweisungsfortschreibung nur teilweise beseitigt. Dies gilt insbesondere für die völlig unzureichende Preisvorsorge im Sachmittelbereich. Auch die strukturellen Unterfinanzierungsprobleme des Bezirks im Transferbereich sind weiterhin nicht gelöst. Daraus folgt, dass im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit deutlichen Mehrausgaben zu rechnen sein wird. Vor dem Hintergrund, dass rd. 81% des Haushaltsvolumens durch Vorgaben gebunden sind und die zwar grundsätzlich steuerbaren zentralbewirtschafteten Personalansätze insgesamt nur in Höhe des Richtwerts der SenFin (rd. 112 Mio. € für 2024 und rd. 116 Mio. € für 2025) gebildet werden konnten, sind Einsparmöglichkeiten zur PMA-Auflösung schwierig. Es ist daher wichtig, auf politischer Ebene weitere Entlastungen für die Bezirke zu erreichen.
Schellenberg Bezirksbürgermeisterin
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in sieben Sitzungen beraten und in der 25. Sitzung am 14.09.2023 bei Ablehnung von CDU, AfD folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen
für das Haushaltsjahr 2024: Einnahmen ............................................. 734.106.600 € Ausgaben ............................................... 734.106.600 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 11.867.000 €
für das Haushaltsjahr 2025: Einnahmen ............................................. 742.982.400 € Ausgaben ............................................... 742.982.400 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 7.123.000 €
unter Einschluss von Änderungen der Ansätze, des Stellenplans und der Verpflichtungsermächtigungen (VE) sowie der Ausbringung eines Sperrvermerks und der Erteilung einer Ermächtigung:
Ansatz-, Stellenplan- und VE-Änderungen 2024 und 2025 (Beträge in €)
Erläuterung der Veränderungen
Sperrvermerk bei Kapitel 3630, Titel 68617
Die Mittel werden jeweils in Höhe von 10.000 € gesperrt. Die Freigabe ist nur zulässig, wenn die Kofinanzierung garantiert ist und dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde. Über die Höhe der freigegebenen Mittel wird nach Vorlage eines Finanzplans der Stiftung durch den Haushaltsausschuss entschieden werden.
Ermächtigung
Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die Beschlussempfehlung wurde am 20.09.2023 in der 19. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wie folgt geändert:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen
für das Haushaltsjahr 2024: Einnahmen ............................................. 734.106.600 € Ausgaben ............................................... 734.106.600 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 11.867.000 €
für das Haushaltsjahr 2025: Einnahmen ............................................. 742.982.400 € Ausgaben ............................................... 742.982.400 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 7.123.000 €
unter Einschluss von Änderungen der Ansätze, des Stellenplans und der Verpflichtungsermächtigungen (VE) sowie der Ausbringung eines Sperrvermerks und der Erteilung einer Ermächtigung:
Ansatz-, Stellenplan- und VE-Änderungen 2024 und 2025 (Beträge in €)
Erläuterung der Veränderungen
Sperrvermerk bei Kapitel 3630, Titel 68617 Die Mittel werden jeweils in Höhe von 10.000 € gesperrt. Die Freigabe ist nur zulässig, wenn die Kofinanzierung garantiert ist und dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde. Über die Höhe der freigegebenen Mittel wird nach Vorlage eines Finanzplans der Stiftung durch den Haushaltsausschuss entschieden werden.
Ermächtigung Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen
für das Haushaltsjahr 2024: Einnahmen ............................................. 734.106.600 € Ausgaben ............................................... 734.106.600 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 11.867.000 €
für das Haushaltsjahr 2025: Einnahmen ............................................. 742.982.400 € Ausgaben ............................................... 742.982.400 € Verpflichtungsermächtigungen ............ 7.123.000 €
unter Einschluss von Änderungen der Ansätze, des Stellenplans und der Verpflichtungsermächtigungen (VE) sowie der Ausbringung eines Sperrvermerks und der Erteilung einer Ermächtigung:
Ansatz-, Stellenplan- und VE-Änderungen 2024 und 2025 (Beträge in €)
Erläuterung der Veränderungen
Sperrvermerk bei Kapitel 3630, Titel 68617 Die Mittel werden jeweils in Höhe von 10.000 € gesperrt. Die Freigabe ist nur zulässig, wenn die Kofinanzierung garantiert ist und dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde. Über die Höhe der freigegebenen Mittel wird nach Vorlage eines Finanzplans der Stiftung durch den Haushaltsausschuss entschieden werden.
Ermächtigung Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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