Drucksache - 0664/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrem Beschluss Nr. 28/VI vom 23.02.2022 die ordentlichen Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten und deren Stellvertreter für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Auf Grund des Ausscheidens eines Mitglieds aus dem Kreis der Stellvertreter - Vertreter der Gewerkschaften - ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:
Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren für Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, der aus insgesamt 14 Mitgliedern besteht. Scheiden einzelne Mitglieder aus, muss eine Nachbesetzung erfolgen.
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.
Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Maren Schellenberg Tim Richter Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrem Beschluss Nr. 28/VI vom 23.02.2022 die ordentlichen Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten und deren Stellvertreter für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Auf Grund des Ausscheidens eines Mitglieds aus dem Kreis der Stellvertreter - Vertreter der Gewerkschaften - ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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