Drucksache - 0646/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Milieuschutzbeirat – ähnlich wie in Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg – zu initiieren. Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sollen u. a. die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk sowie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz sein. Die Zuständigkeit des Milieuschutzbeirates soll alle zukünftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Steglitz-Zehlendorf nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfassen. Über die Zusammensetzung des Beirats entscheidet und beschließt die BVV.
Begründung:
Der Milieuschutzbeirat könnte u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:
Dem Milieuschutzbeirat sollten daher u.a. Mieter*innenschutzorgansiationen, in der Nachbarschaftshilfe engagierte soziale Träger, Vereine und Organisationen, Umweltverbände sowie Anwohnende und Gewerbetreibende angehören. Die zukünftige nähere Ausgestaltung, Aufgabenstellung und Zusammensetzung eines solchen Beirates soll in den Fachausschüssen beraten werden.
Der Antrag wurde am 13.02.2024 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 21.02.2024 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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