Drucksache - 0646/VI  

 
 
Betreff: Milieuschutz braucht Mitwirkung - Milieuschutzbeirat in Steglitz-Zehlendorf initiieren
Status:öffentlichAktenzeichen:506/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionsloseFraktionslose
Verfasser:1. Dr. Egginger-Gonzalez
2. Imhof-Speckmann
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
12.09.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
10.10.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
07.11.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
05.12.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
13.02.2024 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.02.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Milieuschutzbeirat ähnlich wie in Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg zu initiieren. Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sollen u. a. die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk sowie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz sein. Die Zuständigkeit des Milieuschutzbeirates soll alle zukünftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Steglitz-Zehlendorf nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfassen. Über die Zusammensetzung des Beirats entscheidet und beschließt die BVV.

 

Begründung:

 

Der Milieuschutzbeirat könnte u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Alle Fragen des Milieuschutzes im Interesse eines weitgehenden Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und gewachsener Kiezstrukturen behandeln und Vorschläge für Lösungen erarbeiten.
  • Befassung mit allen Fragen den Milieuschutz betreffend beispielsweise mit der Ausweitung der Gebiete, Verlängerung sozialer Erhaltungssatzungen, Rekommunalisierung von Wohnraum.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur erfolgreichen Kommunikation zwischen Bezirksamt und Mieter*innen, Öffentlichkeit, Senatsverwaltung, Organisationen etc..
  • Eine Bewertung möglicher Folgen beantragter Umwandlungen, Verkäufe, Sanierungsfälle in den sozialen Erhaltungsgebieten erarbeiten, die dem Bezirksamt eine fachlich fundierte Einschätzung und Entscheidung erlaubt.
  • Evaluation der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und Vorschläge für Veränderungen in den Verfahren.

Dem Milieuschutzbeirat sollten daher u.a. Mieter*innenschutzorgansiationen, in der Nachbarschaftshilfe engagierte soziale Träger, Vereine und Organisationen, Umweltverbände sowie Anwohnende und Gewerbetreibende angehören. Die zukünftige nähere Ausgestaltung, Aufgabenstellung und Zusammensetzung eines solchen Beirates soll in den Fachausschüssen beraten werden.

 

 

Der Antrag wurde am 13.02.2024 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und einstimmig abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 21.02.2024 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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