Drucksache - 0640/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Architektin und Bewohnerin Zehlendorfs Hilde Weström (1912-2013), die nach dem 2. Weltkrieg den Wiederaufbau Berlins insbesondere durch Entwürfe für den sozialen Wohnungsbau mitprägte, in die Straßenbenennungsliste des Bezirks aufzunehmen.
Begründung:
Hilde Weström, bekannt für Klarheit, Funktionalität und ein eher unauffälliges Erscheinungsbild ihrer Entwürfe wurde 1948 als eine der ersten Frauen in den Bund Deutscher Architekten berufen. Von ihrem Atelier in Dahlem aus entwickelte sie für den bauwirtschaftlichen Beirat des Berliner Senats auch das sogenannte „Küchenblatt“ – die Mindestanforderungen an eine Küche im sozialen Wohnungsbau, die heute noch Gültigkeit haben. Das Gebäude am Teltower Damm 139 von 1965 gilt als eines ihrer Hauptwerke und war im September 2018 Denkmal des Monats.
Der Antrag wurde am 30.08.2023 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beraten und einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Concu Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Architektin und Bewohnerin Zehlendorfs Hilde Weström (1912-2013), die nach dem 2. Weltkrieg den Wiederaufbau Berlins insbesondere durch Entwürfe für den sozialen Wohnungsbau mitprägte, in die Straßenbenennungsliste des Bezirks aufzunehmen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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