Drucksache - 0634/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Schulwegpläne zu aktualisieren und sie den jeweiligen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die Schulwegpläne mit Stand 2017 sind nach der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes veraltet. Gerade Fragen der Schulwegsicherheit haben in unserem Bezirk eine hohe Bedeutung und immer mehr Schulgemeinschaften machen sich hier für Verbesserungen stark. Gleichzeitig sind in den Schulen teilweise die Schulwegpläne nicht hinlänglich bekannt. § 51 (7) Mobilitätsgesetz: „Die Bezirke erstellen Schulwegpläne für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen. Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen. Beim Neubau von Schulen sind notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit rechtzeitig durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu ergreifen. Innerhalb von einem Jahr sind Schulwegpläne zu erstellen.“
Der Antrag wurde am 27.09.2023 in der 11. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Schulwegpläne zu aktualisieren und sie den jeweiligen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Gerade Fragen der Schulwegsicherheit haben in unserem Bezirk eine hohe Bedeutung und immer mehr Schulgemeinschaften machen sich hier für Verbesserungen stark. Gleichzeitig sind in den Schulen teilweise die Schulwegpläne nicht hinlänglich bekannt. § 51 (7) Mobilitätsgesetz: „Die Bezirke erstellen Schulwegpläne für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen. Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen. Beim Neubau von Schulen sind notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit rechtzeitig durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu ergreifen. Innerhalb von einem Jahr sind Schulwegpläne zu erstellen.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Klein Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.10.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Schulwegpläne zu aktualisieren und sie den jeweiligen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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