Drucksache - 0631/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um über die Entwicklung von für den Bau der B 101 freigehaltene Flächen zu entscheiden und ein Beteiligungsverfahren anzustoßen. Insbesondere im Abschnitt zwischen Steglitzer Damm und Teltowkanal sollen diese möglichst als Grünflächen und Naherholungsräume gesichert werden.
Begründung:
Für die Planung der ehemalig geplanten B 101 wurden sowohl in Steglitz als auch in Lankwitz Korridore freigehalten, um den Straßenbau zu ermöglichen. Nach der Aufgabe des Projekts bietet es sich insbesondere im dicht bebauten Abschnitt zwischen Steglitzer Damm und Teltowkanal östlich der Halskestraße an, freigehaltene Flächen als Grün- und Erholungsräume zu sichern: Um Hitzeinseln zu vermeiden und auch beispielsweise das Angebot an Spielplätzen im Kiez zu verbessern.
Der Antrag wurde am 07.11.2023 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 15.11.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um über die Entwicklung von für den Bau der B 101 freigehaltene Flächen zu entscheiden und ein Beteiligungsverfahren anzustoßen. Insbesondere im Abschnitt zwischen Steglitzer Damm und Teltowkanal sollen diese möglichst als Grünflächen und Naherholungsräume gesichert werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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