Drucksache - 0599/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatskanzlei nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Ehrengrab von Kurt von Schleicher auf dem Parkfriedhof Lichterfelde schnellstmöglich ausläuft und nicht verlängert wird.
Begründung:
In Steglitz-Zehlendorf gibt es im Jahr 2023 leider noch immer Straßennamen und Orte, die nationalsozialistische Verbrecher*innen und ihre Wegbereiter*innen ehren. Neben etwa dem Hindenburgdamm und der Spanischen Allee gehört zu diesen Straßen und Orten auch das „Ehrengrab“ von Kurt von Schleicher auf dem Parkfriedhof Lichterfelde. Kurt von Schleicher hat zum Ende der Weimarer Republik diverse faschistische Personen und Massenorganisationen in Querfrontstrategien eingebunden und sie so salonfähig gemacht. Durch seine Ränkespiele und Geheimabsprachen (auch mit Adolf Hitler) hat er maßgeblich dazu beigetragen, die Stabilität der Weimarer Republik zu unterminieren. Gleichzeitig hat er die Aufrüstung Deutschlands vorangetrieben. Die These, dass von Schleicher einer der zentralen Steigbügelhalter des deutschen Faschismus war, ist heute weit verbreitet. Ihm gebührt sicherlich nicht die Ehre eines Ehrengrabes in einer Stadt, die in letzter Konsequenz auch aufgrund seines Handelns fast vollständig zerstört wurde und unzählige Opfer durch NS-Terror, Holocaust und den Zweiten Weltkrieg zu beklagen hat.
Der Antrag wurde am 29.11.2023 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beraten und bei Ablehnung von CDU, Enthaltung von FDP und Abwesenheit von AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Concu Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.12.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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