Drucksache - 0574/VI  

 
 
Betreff: Immer wieder: Steglitzer Kreisel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Imhof-SpeckmannBV Imhof-Speckmann
Verfasser:Imhof-Speckmann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
24.05.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
21.06.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des „Nichtumbaus“? Was konkret ist in den letzten 12 Monaten passiert?

2)   Schenkt das Bezirksamt Aussagen des jetzigen Eigentümers Glauben, es würde weitergebaut?

3)   Welche Gebühren wurden in den letzten zwölf Monaten in Rechnung gestellt?

4)   Welche Gebühren werden in den nächsten 24 Monaten (erneut) fällig?

5)   Gibt es Genehmigungen, die das Bezirksamt nach Auslaufen nicht zwingend verlängern muss?

6)   Was ist aus den Zusagen des Investors geworden, Lösungen für seine Mieter*innen zu finden? Verfolgt das Bezirksamt diesen Sachverhalt weiter?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

Frage 1

Der Eigentümer des Kreisels ist immer noch mit der statischen Deckenertüchtigung für die Aufhängung der neuen Fassade am Turmhochhaus beschäftigt. Dazu hat er zuletzt im Januar 2023 einen aktuellen Bauzeitenplan eingereicht, der Maßnahmen bis zum September 2023 enthält. Inzwischen hat ein Vor-Ort-Termin mit der Adler-Group stattgefunden, indem auf diesen Zeitplan verwiesen wurde. Eine Aktualisierung ist allerdings angekündigt.

 

Frage 2

Das Bezirksamt sieht keinen Anlass, Glaubensfragen zu beantworten. Was das Bezirksamt glaubt oder nicht glaubt, ist weder für sein Verwaltungshandeln von Belang noch unterliegt dieses der Kontrolle durch die BVV. Aber: Es wird gebaut.

 

Fragen 3 und 4

Es wurden in den letzten 12 Monaten keine bauordnungsrechtlichen Gebühren erhoben. An Gebührentatbeständen kommen in erster Linie Sondernutzungsgebühren für das Schwerlastpodest und für die Baustelleneinrichtung in Frage. Hinzu kam im Jahr 2022 eine Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis für eine temporäre Fahrbahnabsperrung zur Aufstellung eines Brückenkrans.

 

Welche Gebühren in den nächsten 24 Monaten (erneut) fällig werden, kann nicht beantwortet werden, da diese von dem Antragsverhalten des Bauherrn abhängig sind. Gebührentatbestände, welche sich wiederholen und fällig werden, sind in der jeweiligen, für die bauordnungsrechtlichen Antragsgegenstände anzuwendenden Baugebührenordnung nicht enthalten.

 

Frage 5

Zum Steglitzer Kreisel liegt für das Hochhaus die bauaufsichtliche Genehmigung zum Umbau zu Wohnzwecken vor. Die Geltungsdauer nach der BauOBln (alte Fassung) muss nicht verlängert werden, da diese Genehmigung fristgemäß in Anspruch genommen wurde (Baubeginn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung).

Somit ist hier nicht, wie ggf. in anderen Rechtsbereichen im Bezirk (z.B. SGA für erteilte (befristete) Sondernutzungserlaubnisse für Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland) eine Verlängerung der Baugenehmigung erforderlich. Weitere bauaufsichtliche Genehmigungen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Frage 6

Darüber hat das Bezirksamt keine Kenntnisse.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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