Drucksache - 0552/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Was hat die Prüfung der Barrierefreiheit bei der Jugendberufsagentur ergeben und warum wurde die Jugendberufsagentur untersucht? 2) Warum sind die Jugendberufsagenturen nicht barrierefrei? 3) Welche Einrichtungen des Bezirksamtes werden einer ähnlichen Prüfung unterzogen und warum?
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
1) Die Prüfung hat in den vergangenen Wochen an einzelnen Standorten der Jugendberufsagentur stattgefunden, allerdings nur an den Standorten, die sich nicht im Eigentum der Bundesagentur für Arbeit befinden. Aus diesem Grunde ist der JBA Berlin-Standort Steglitz-Zehlendorf (am Händelplatz) auch nicht geprüft worden, dieser ist barrierefrei.
2) Die Standorte der JBA Berlin sind in aller Regel barrierefrei, die Prüfung der Standorte bezog sich aktuell auf verschiedene Aspekte der Barrierearmut, also auch Fragen der Ausschilderung, der Kundenorientierung, der Wegeführung im Gebäude etc.
3) Einrichtungen des Bezirksamtes werden nicht regelhaft durch die Senatsverwaltungen auf Barrierefreiheit untersucht, bei der Jugendberufsagentur Berlin handelt es sich jedoch um eine Landeseinrichtung, die an zwölf Standorten, also in jedem Bezirk, angesiedelt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Carolina Böhm Bezirksstadträtin |
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