Drucksache - 0546/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu treffen bzw. sich bei den betreffenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Verbuchung der in den bezirklichen Bibliotheken entliehenen Medien auf Wunsch der Entleihenden auch papierlos geschehen kann.
Begründung:
Die Quittierung der Leihvorgänge findet nach wie vor bei jeder Entleihung in den Bibliotheken ausgedruckt auf einem Papierstreifen statt. Dies verbraucht bei der hohen Zahl der Leihvorgänge eine immense Menge Papier, Druckfarbe und Maschinenlebensdauer. In der Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 678, verfasst am 17.03.2015, war auf eine entsprechende Änderung mit Einführung der geänderten Benutzungsbedingungen zum 01.03.2016 hingewiesen worden, was nun ja bereits sieben Jahre zurückliegt.
Der Antrag wurde am 07.06.2023 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beraten und bei Ablehnung von CDU und Abwesenheit von AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Concu Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu treffen bzw. sich bei den betreffenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Verbuchung der in den bezirklichen Bibliotheken entliehenen Medien auf Wunsch der Entleihenden auch papierlos geschehen kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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