Drucksache - 0513/VI  

 
 
Betreff: Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027
Status:öffentlichAktenzeichen:342/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.04.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
11.05.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
08.06.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Beschluss vom 21.06.2023

1. Gegenstand der Vorlage: Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027

 

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

 

3. Beschlussentwurf: Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschlossen.

 

4. Begründung:

 

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 Landeshaushaltsordnung (LHO) haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zum Investitionsprogramm einzureichen.

 

Die SenFin hat mit dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 - Teilbereich Bezirke - (1. AR IProg 23/27)“ vom 17.11.2022 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen und den Einreichungstermin (03.03.2023) mitgeteilt sowie im Vorgriff auf das „Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2024/2025 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2023 bis 2027 (Aufstellungsrundschreiben 2024/2025 - AR 24/25)“ vom 22.12.2022 das Anmeldeverfahren geregelt.

 

Die Abgabe erfolgt danach mittels eines umfangreichen elektronischen Vordruckes, der für das politische Beratungs- und Beschlussverfahren der BVV als ungeeignet angesehen wird.

 

Vor diesem Hintergrund werden die von der Anmeldung umfassten Positionen und Maßnahmen in der Tabellenform der beigefügten

 

Anlage 1 - Gezielte Zuweisung

Anlage 2 - Pauschale Zuweisung Schulbau (BSO) -

Anlage 3 Pauschale Zuweisung außer Schulbau (BSO) -

Anlage 4 - Sonstige Positionen

 

der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die SenFin hat darauf hingewiesen, dass angesichts des überzeichneten Investitionsplafonds die Berücksichtigung neuer Maßnahmen nur begrenzt und nur im Austausch gegen bereits im Vorprogramm enthaltene Maßnahmen möglich ist. Mehrkosten sollen ebenfalls durch Zurückstellung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden. Zur Erfassung des langfristigen Ausgabebedarfs werden die Abflussraten für einen 10-Jahreszeitraum erhoben (2023 bis 2032), der erweiterte Erfassungszeitraum ab 2028 hat jedoch nur nachrichtlichen Charakter. Für Baumaßnahmen mit einer ersten Veranschlagung in diesem Erweiterungszeitraum ist wegen der fehlenden Finanzierungsentscheidung keine konkrete Bauvorbereitung zugelassen. Nur der Beginn im fünfjährigen Geltungszeitraum 2023 bis 2027 berechtigt gem. Nr. 2.2.1 AV § 24 LHO zur planerischen Vorbereitung der Bauvorhaben (Ausnahme: Bauvorhaben der Pauschalen Zuweisung).

 

Grundlage für die Anmeldungen war das vom Senat am 13.09.2022 beschlossene Investitionsprogramm 2022 bis 2026. In diesem hatte der Senat zur Auflösung Pauschaler Minderausgaben und Finanzierung erheblicher Mehrkosten laufender Bauvorhaben noch nicht begonnene Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung bis auf wenige Ausnahmen aus dem Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2026 verschoben. Hiervon waren insbesondere auch dringliche Schulbaumaßnahmen der Bezirke betroffen. Für Steglitz-Zehlendorf war lediglich ein Schulbauvorhaben (Erweiterung und Sanierung der Alt-Lankwitzer Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70100)) im Planungszeitraum verblieben.

 

Anlage 1 - Gezielte Zuweisung

Grundsätzlich sind Bauvorhaben mit Gesamtkosten bis rd. 5,5 Mio. € aus der Pauschalen Zuweisung der Bezirke zu finanzieren. Dementsprechend werden Bauvorhaben mit höheren Gesamtkosten i.d.R. für eine gezielte Zuweisungsfinanzierung angemeldet und nach fachbezogener überbezirklicher Priorisierung durch die jeweils zuständige Senatsfachverwaltung berücksichtigt.

 

Der im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) begonnene Prozess, die im Ergebnis des Gebäudescans bzw. Schülerzahlentwicklungen im Rahmen der Wachsenden Stadt notwendigen Schulbauvorhaben partizipativ zu entwickeln und für eine Haushaltsveranschlagung und Durchführung planerisch (Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsprogramme) und standortbezogen baulich (Errichtung von Containeranlagen und Modularen Erweiterungsbauten (MEB)) vorzubereiten, wurde durch die Verschiebung der betroffenen Baumaßnahmen im Rahmen der Senatsentscheidung zum Investitionsprogramm 2022 bis 2026 unterbrochen. Das Bezirksamt hat daher dieser Entscheidung des Senats mit Schreiben der Bezirksbürgermeisterin vom 15.07.2022 aufs Schärfste widersprochen und beschlossen, zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 die betroffenen dringlichen Maßnahmen - abgestuft nach dem konkreten Vorbereitungsstand - für den Geltungszeitraum erneut anzumelden und mit der Anmeldung bei der SenFin die Freigabe zur Weiterplanung zu beantragen. Es handelt sich um die Bauvorhaben an der Alt-Lankwitzer Grundschule (GS), der GS an der Bäke, der GS in der Plantagenstraße sowie der Johannes-Tews-GS in Verbindung mit der Werner-von-Siemens-Oberschule am gemeinsamen Standort.

 

Darüber hinaus soll in die Beschlussfassung als vergleichbar dringlich die Mercator-GS inhaltlich einbezogen werden. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 auf eine „Vorhalteposition“ im Senatshaushalt bei Kapitel 2710, Titel 70900 verschoben worden, weil über die endgültige haushaltstechnische Verortung im Zusammenhang mit der Umwidmung der Sanierungs- in eine Abriss- und Ersatzbaumaßnahme von der Taskforce Schulbau noch entschieden werden muss.

 

Die ebenfalls dringliche Altbausanierung der Giesensdorfer-GS (Kapitel 3701, Titel 70214), die der kurz vor der Fertigstellung stehenden Errichtung eines Erweiterungsbaus sofort folgen muss, weil die als Ausweichfläche zur Verfügung stehende Containeranlage nur über eine befristete Baugenehmigung verfügt, soll weitgehend aus baulichen Unterhaltungsmitteln realisiert werden und wird daher hier zunächst zurückgestellt.

 

Darüber hinaus sollen für den Geltungszeitraum die Grund- und Oberschulmaßnahme zur Schaffung des Campus Dreilinden angemeldet werden, um beiden Schulen die räumliche Entwicklung zur Staatlichen Europaschule Berlin in der Sprache Englisch zu ermöglichen.

 

An den Oberschul-Standorten „Dreilinden“ und „Arndt“ssen zur vorübergehenden Kapazitätserweiterung zur Beschulung von Geflüchteten kurzfristig dringend Containeranlagen errichtet werden. Die betreffenden Maßnahmen (Kapitel 3704, Titel 70611 und 70612) sollen bereits für 2024 angemeldet und dementsprechend mit der höchsten Dringlichkeit (Nrn. 1 und 2) priorisiert werden. Für den Grundschul- und ISS-Bereich müssen entsprechend dem starken Anstieg der Schülerzahlen ebenfalls Containeranlagen (Kapitel 3701, Titel 70610 und Kapitel 3702, 70610) errichtet werden, für die noch Standorte festzulegen sind.

 

In Anpassung an den aktuellen planerischen Vorbereitungstand sollen die bisher mit einem Beginn in 2024 im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 enthaltenen Bauvorhaben nach 2026 verschoben werden:

- Erneuerung des Verwaltungsstandortes Rathaus Zehlendorf, (Kapitel 3306, Titel 70100)

- Neubau der Klingsorstraße (Kapitel 3800, Titel 72506)

 

r die fachbezogen von den zuständigen Senatsverwaltungen zu erstellenden überbezirklichen Dringlichkeitslisten der von den Bezirken für eine gezielte Zuweisung angemeldeten Bauvorhaben ist die Festlegung und Abgabe einer bezirklichen Dringlichkeitsfolge erforderlich. Die vom Bezirksamt vorgesehene Dringlichkeitsfolge ist in der Spalte „Drgl.-Nr.“ in Übereinstimmung mit den gebildeten Finanzierungsraten eingetragen.

 

Anlage 2 - Pauschale Zuweisung

Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre Mittel i.H.v. 6.160 T€ pro Jahr. Für Maßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) wird eine Überschreitung der Pauschale durch Senatszuweisung ausgeglichen, wenn mindestens 35 % der Pauschale für Schulbau (BSO) eingesetzt worden sind. Zur Verdeutlichung dieser Abrechnungs- und Veranschlagungssystematik ist die Planungsdarstellung in separate Tabellen „Schulbau (BSO)“ (Anlage 2) und „außer Schulbau (BSO)“ (Anlage 3) unterteilt und den sich ergebenden „Teilzuweisungen“ gegenübergestellt worden.

 

Nicht verausgabte Bauansätze werden bei den Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung über Rücklagenbildung für die Weiterführung und Fertigstellung maßnahmenkonkret verfügbar gehalten. Die Rücklagebeträge stehen haushaltswirtschaftlich zusätzlich zu den haushaltsplanerischen Folgeansätzen zur Verfügung. Zur vollständigen Abbildung des Finanzierungsrahmens ist nachrichtlich in die Darstellung eine Spalte „nachrichtl.: 2023 aus RL“ eingefügt worden, in der bei den betroffenen Bauvorhaben die im Jahresabschluss 2022 für 2023 gebildeten Rücklagebeträge aufgenommen worden sind. Bei der Ermittlung der endgültigen Rücklagebeträge war zu berücksichtigen, dass entsprechend der Nachschau-Empfehlung der SenFin zum Doppelhaushalt 2022/2023 rd. 3,6 Mio. €, um die die bezirklichen Rücklagen in den Pandemiejahren 2020 und 2021 angewachsen waren, zum allgemeinen Haushaltsausgleich des Bezirkshaushaltes bei Kapitel 4500, Titel 35903 zu entnehmen und damit den Bauvorhaben zu entziehen sind. 

 

Die vorliegende Bauratenveranschlagung für die Schulbaumaßnahmen überschreitet die „Teilzuweisung“ und führt im gleichen Umfang zur Überschreitung der Gesamtzuweisung. Die Überschreitung wird bei Kapitel 4500, Titel 71903 Pauschale Minderausgaben für Bauinvestitionen - nachgewiesen und in dem Maße über nachträgliche Zuweisungsgewährung im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen, wie die Überschreitung im Ergebnis der Haushaltswirtschaft tatsächlich eintritt.

 

Aus der Systematik der Finanzierung der Schulbaumaßnahmen ergibt sich ein planerischer Finanzierungsrahmen von rd. 4.004 T€ (65 %) für die „außer Schulbau (BSO)“-Maßnahmen.

 

Die Planung von Bauvorhaben, die außerhalb des Schulbaus (BSO) aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzieren sind, wurde auf den fünfjährigen Geltungszeitraum 2023 bis 2027 beschränkt.

 

Anlage 3 - Sonstige Positionen

Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und wegen dieser Finanzierungsabhängigkeit erst bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 endgültig festgelegt werden.

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 08.06.2023 in der 18. Sitzung des Ausschussesr Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Enthaltung von CDU, AfD einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschlossen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen