Drucksache - 0508/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf missbilligt die Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin Schellenberg.
Begründung:
Die Bezirksbürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als für die Unterhaltung der Gebäude des Bezirks zuständige Dezernentin verabsäumt, sich um die Stellenbesetzung von – mit Stand März 2022 fünf – offenen Stellen in der technischen Gebäudeausrüstung in ihrem Amt zu kümmern. Das einzige, was von ihr seit Jahren dazu zu hören ist, ist dass die Besetzung schwierig sei. Irgendwelche sinnvollen, geschweige denn kreativen Aktivitäten zur Besetzung des dauerhaft unterbesetzten Amtes sind seitens der Bezirksbürgermeisterin nicht wahrzunehmen. Aus ihren Erklärungen dazu ist durchweg nur zu entnehmen, dass sie die Frage nicht sonderlich interessiert. Durch den seitens der Bezirksbürgermeisterin verschuldeten Mangel an besetzten Stellen verblieb aus dem Bauunterhaltungstitel des Jahres 2020 ein nicht verbauter Rest von ca. 600.000 € bei den Verwaltungsgebäuden, bei den – sich in einem besonders beklagenswerten Zustand, wie allgemein bekannt, befindenden – Schulen von 2,1 Millionen €!. Das Gleiche wiederholte sich 2021 mit nicht verbauten Resten von nun 4,5 Millionen €! Der Schaden beträgt somit 7,2 Millionen Euro.
Diese Summen konnten aufgrund des Desinteresses der Bezirksbürgermeisterin an der Stellenbesetzung nicht verbaut werden. Wenigstens hätte normalerweise der Betrag von 7,2 Millionen € dem Haushalt in den Jahren 2022 und 2023 wieder zur Verfügung gestanden, da nicht verbrauchte Mittel der Bauunterhaltung auf das übernächste Haushaltsjahr vorgetragen werden dürfen, dem Bezirk also wieder zur Verfügung gestanden hätten. Der Schaden hätte in diesem Falle „nur“ darin bestanden, dass die Schüler und Verwaltungsmitarbeiter des Bezirks weiter in maroden Gebäuden tätig sein müssen.
Da der Senat von Berlin in den Jahren 2020 und 2021 allerdings jeweils das gesamte Negativergebnis des Bezirks aufgefangen hat, hat er diese Möglichkeit des Vortrags des bereits vom Senat an den Bezirk gewährten Geldes nach 2022 und 2023 nicht gewährt. Durch das Nichtverbauen der 7,2 Millionen € in den Jahren 2020 und 2021 ist dem Bezirk daher ein Schaden in gleicher Höhe durch die Untätigkeit der Bezirksbürgermeisterin entstanden, denn das Geld ist nun weg! Wäre es, wie vorgesehen, in den Jahre 2020 und 2021 verbaut worden, wären bereits jetzt im Bezirk für 7,2 Millionen € Bauleistungen mehr erfolgt. Dies ist zu missbilligen.
Der Antrag wurde am 27.06.2023 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und bei Zustimmung von CDU und Enthaltung von AfD mehrheitlich abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Voigt Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 14.09.2023 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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