Drucksache - 0477/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll bei Beschlüssen immer die Auswirkungen auf den Personalbedarf und die Mitarbeiter der entsprechenden Leistungsstellen aufführen und in der Beschlussentscheidung berücksichtigen. So ist dort darzustellen, in welchem Maß die vorgeschlagene Neuregelung zur Veränderung von Aufgaben, zur Zunahme oder Abnahme von Aufgaben beitragen und welche zusätzlichen Arbeiten durch welche Beschäftigtengruppen (Beamte/Tarifbeschäftigte) mit welcher Eingruppierung zu leisten sind. Bei erheblichen Auswirkungen auf diese Beschäftigten sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen oder alternative Umsetzungen anzustreben.
Begründung:
Mit dieser Transparenzregel kommt das Bezirksamt der Verpflichtung zur Ermittlung des Personalbedarfs nach, die eine Neureglung von Aufgaben durch Beschluss des Bezirksamts notwendig macht und sichert so eine entsprechende Berücksichtigung von Planstellen zur Umsetzung der politisch gewollten Aufgaben als grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung. Dabei wird zudem klar, dass zusätzliche bezirkliche Aufgaben dann angemessener, sachgerechter und nachvollziehbarer durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts und dessen Leistungsstellen umgesetzt werden können, wenn die Berücksichtigung von Personalmaßnahmen bei jeder Neuregelung mit in Betracht gezogen wird.
Der Antrag wurde am 08.06.2023 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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