Drucksache - 0471/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei denen im Bezirk durch Filial-Angebote vertretene Bank-Unternehmen darauf hinzuwirken, keine weiteren Filialen mehr zu schließen und weiterhin eine wohnortnahe Versorgung mit Bank- und Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Auch ist denkbar, dass das Bezirksamt gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen sogenannte „Sharing-Angebote“ bespricht, um an einem Filial-Standort mehrere unternehmensübergreifende Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in Steglitz-Zehlendorf anzubieten.
Begründung:
Es gehört zur Nahversorgung, ist aber auch schlicht notwendig: Der Zugang zu Finanz- und Bankdienstleistungen. Gerade in einem Bezirk mit einer hohen Zahl an Seniorinnen und Senioren ist zwingend dafür zu sorgen, dass vielfältige Möglichkeiten bestehen, eigene Bankleistungen zu erhalten. Ganz unabhängig der zur Verfügung stehenden Technik und auch wohnortnah, um weniger mobilen Bevölkerungsgruppen weiterhin den Zugang zu ihren Konten und Leistungen der „eigenen“ Bank zu ermöglichen.
Der Antrag wurde am 27.06.2023 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Voigt Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.10.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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