Drucksache - 0467/VI
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1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2021
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg
3. Beschlussentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Fehlbetrag von 4.429.713,71 EUR aus.
4. Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO) vorgenommenen Festlegungen,
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft
Der Bezirkshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 war mit einem Haushaltsvolumen von 649.235.200 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 12. Dezember 2019 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2020/2021 (HG 20/21) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 31.12.2019 (GVBl S. 830 bis S. 846)) und wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (NHG 20) vom 11. Juni 2020 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.06.2020 (GVBl S. 539 bis S. 544)) und das Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 (NHG 20/21) vom 17. Dezember 2020 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 22.12.2020 (GVBl S. 1.487)) geändert worden.
Im Folgenden werden einige Hinweise zur Behandlung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft
Grundsätzlich war neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2021 (HWR 2021) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 30.12.2020 zu beachten.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Umsetzungen (§ 50 LHO)
Die in der Haushaltswirtschaft umgesetzten Ansätze bzw. Teilansätze werden in der Haushaltsrechnung beim Zielkapitel nachgewiesen. Durch die nachstehend beschriebenen Sachverhalte wurden in 2021 Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt 4.253.000 € in den Senatshaushalt umgesetzt, so dass die in der Bezirkshaushaltsrechnung ausgewiesenen Einnahmeansätze die Ausgabeansätze um diesen Betrag übersteigen und ein planerischer Überschuss in dieser Höhe ausgewiesen wird.
Übernahme des Termin- und Zeitmanagementsystems (ZMS) durch die SenInnDS Die bis 2019 dezentral von den nutzenden Dienststellen des Landes Berlin mit dem ITDZ Berlin abgeschlossenen und bedienten Verträge über das ZMS sind wegen der Einordnung als zentral zur Verfügung zu stellender IKT-Basisdienst ab dem 01.01.2020 auf die SenInnDS übergegangen. In folgendem Umfang sind in diesem Zusammenhang Mittel im Wege der Ansatzumsetzung gem. § 50 LHO aus dem Bezirkshaushalt in den Senatshaushalt zu Kapitel 2500, Titel 51162 umgesetzt worden:
Zuständigkeitswechsel für Leistungen der Persönlichen Assistenz zum LAGeSo Mit Wirkung zum 01.01.2020 wechselte die Zuständigkeit für den Personenkreis, der Leistungen der persönlichen Assistenz erhält, von den bezirklichen Ämtern für Soziales zum LAGeSo. In folgendem Umfang sind in diesem Zusammenhang Mittel im Wege der Ansatzumsetzung gem. § 50 LHO aus dem Bezirkshaushalt in den Senatshaushalt zu Kapitel 1166 umgesetzt worden:
Ist-Abschluss
Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Wegen der sich pandemiebedingt entwickelnden gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der Bezirkshaushalte hatte das Abgeordnetenhaus mit dem NHG 20/21 bestimmt, dass die isolierten Jahresabschlüsse der Bezirke für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 quasi als pandemiebedingter Schutzschirm neutral zu stellen sind und die Ergebnisvorträge der Bezirke aus den Jahren 2018 und 2019 insoweit fortgelten sollen. Aufgrund dieser Bestimmung ist der Fehlbetrag aus 2019 in Höhe von 808.214,40 EUR (Ausgabe bei Kapitel 4500, Titel 96020) durch Verbuchung einer Ausgleichszahlung aus dem Senatshaushalt in Höhe von 7.155.517,20 EUR (Einnahme bei Kapitel 4500, Titel 38650) ausgeglichen worden. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Finanzen bei der endgültigen Berechnung der Bezirkszuweisung die in den Jahren 2020 bis 2021 entstandenen Aufwüchse bei den bezirklichen Rücklagen von insgesamt 3.621.498,89 EUR zur Erreichung der haushaltsgesetzlich geforderten Neutralstellung des Abschlussergebnisses abgezogen, so dass sich dadurch der aus 2019 vorgetragene Fehlbetrag von 808.214,40 EUR als Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2021 auf 4.429.713,29 EUR zum Vortrag nach 2023 hätte erhöhen müssen. Durch Rundungsdifferenzen in der außerhalb der Haushaltsbuchhaltung durchgeführten Berechnung beträgt der in der Haushaltsbuchhaltung als Jahresergebnis verbliebene Fehlbetrag 4.429.713,71 EUR.
Die vielschichtigen Auswirkungen der pandemiebedingten Beschränkungen auf die Einnahmen und Ausgaben im Bezirkshaushalt sind im Detail nicht ermittel- und buchungsstellenscharf darstellbar. Für unmittelbar im Zusammenhang mit der Pandemie stehende Ausgaben war eine gesonderte Nachweisführung vorgegeben. Die danach verausgabten Beträge sind in der Anlage 2 zusammengestellt.
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2021 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
a) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) 5.241.000,00 EUR b) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 65.569,88 EUR c) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) 12.108.112,35 EUR d) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 47.267,35 EUR e) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 13.400,00 EUR f) Deckungsfähigkeit (D1) 27.989.842,56 EUR g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) 22.364.058,58 EUR h) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 17.276,44 EUR i) Veränderung der Zuweisung (M2) 34.500.079,80 EUR Summe der Mehrausgaben 102.346.606,96 EUR
zu a) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) Die Pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben (4500/46201) in Höhe von -3.952.000,00 EUR wurden durch Einsparungen bei 4100/42201 und 4040/42201 ausgeglichen. Die Pauschalen Minderausgaben für Bauinvestitionen des Hochbaus (4500/71903) in Höhe von -1.212.000,00 EUR wurden durch Einsparungen bei 3701/71401, 3704/71338 und 4011/ 71500 ausgeglichen. Die Pauschalen Minderausgaben (4500/97203) in Höhe von -77.000,00 EUR wurden durch Einsparungen bei Kapitel 3306/51101 ausgeglichen. 5.241.000,00 EUR
zu b) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) Für Hygieneartikel und Einmalgeschirr mussten pandemiebedingt außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden (3700/51479). 35.569,98 EUR
Für die Anschaffung eines E-Autos für den Gärtner der Gartenarbeitsschule mussten außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden (3700/81179). 29.999,90 EUR
zu c) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) Für verschiedene teilweise pandemiebedingte Sachverhalte mussten überplanmäßige Ausgaben im Bezirkshaushalt geleistet werden. Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen. 12.108.112,35 EUR
zu d) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 4) zu entnehmen. 47.267,35 EUR
zu e) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 5) zu entnehmen. 13.400,00 EUR
zu f) Deckungsfähigkeit (D1) In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden. 27.989.842,56 EUR
zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden: 3610, 3630, 3640, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 3800, 3810, 3820, 4021, 4500, 4520 22.364.058,58 EUR
zu h) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) Für den Abriss von Baulichkeiten auf dem Grundstück Hegauer Weg 53 B aus der Vereinnahmung von 18.200 € im gerichtlichen Vergleich nach Beendigung des Pachtverhältnisses (4510/51900) 17.276,44 EUR
zu i) Veränderung der Zuweisung (M2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 6) zu entnehmen. 34.500.079,80 EUR
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2021
Grundsätzliches
Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel - 42221 - Bezüge der Anwärter/innen - 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers - 42735 - Stipendien für Studierende in spezifischen Bedarfsberufsgruppen - 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers - 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers - 443 04 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer - 443 79 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 453 00 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel - 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 41202 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 41210 - Aufwendungen für Beiräte - 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) - 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen Einnahmen - 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027) - 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte - 45903 - Prämien für besondere Leistungen werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben des Titels - 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Im Rahmen der Basiskorrektur 2021 wurden folgende Personaltatbestände
zur Koordinierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) Durchführung der Wahlen 2021 Terminsituation Berliner Bürgerämter – Maßnahmen der Soforthilfe – Zentrales Forderungsmanagement Mietendeckel Festanstellung von Musikschullehrkräften
bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt.
Es entstanden Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.
Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2021 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend - im Rahmen der Basiskorrektur - erstattet worden.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)
Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.
Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821)
Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie der SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.400.546 € zur Verfügung. Im Rahmen eines solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie (Ansätzen) und den Ist-Ausgaben im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen. Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 487.795 €. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2021 von SenFin berücksichtigt.
Maren Schellenberg Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 20.11.2023 in der 11. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abschließend beraten und einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Lücke Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.12.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Fehlbetrag von 4.429.713,71 EUR aus.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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