Drucksache - 0461/VI  

 
 
Betreff: Überbauungen Supermärkte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Kräß 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
07.12.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie viele Baumaßnahmen sind dem Bezirksamt bekannt, bei denen Supermärkte mit Wohnungen überbaut werden? Bei wie vielen Neubauvorhaben wird dies nicht getan?

 

2)   Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Nachverdichtung und auch die Überbauung von Supermärkten zu fördern?

 

3)   Gibt es Auflagen für den Neubau von Supermärkten insbesondere in verdichteten Vierteln?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Das Bezirksamt unterstützt den Ihrer Frage offensichtlich zugrundeliegenden Gedanken, Potenziale für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu aktivieren, ohne zusätzliche Flächen versiegeln zu müssen. Das ist klimapolitisch unbedingt geboten. Dafür bieten sich natürlich Aufstockungen an. Auch Aufstockungen von Ladengeschäften.

 

Das Bezirksamt verfolgt deshalb seit längerem im Rahmen der Bauberatung das Ziel, dort wo planungsrechtlich möglich und städtebaulich sinnvoll, auf eingeschossigen Einzelhandelsflächen Wohnungsbau vorzusehen. Dies geht meist auch mit dem Neubau der Einzelhandelsflächen einher.

 

Insbesondere dort, wo sich Märkte in städtebaulich integrierten Lagen oder Zentren befinden, werden solche Projekte mit Mehrfachnutzungen positiv eingeschätzt und entsprechend gefördert. Vielfach können dadurch auch monofunktionale Stellplatzflächen, z.B. durch Verlagerung in eine Tiefgarage, verbessert und aufgewertet werden.

 

Voraussetzung ist natürlich, dass Wohnungsbau an den entsprechenden Supermarktstandorten planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Supermärkte in ausgewiesenen Gewerbegebieten scheiden aus diesem Grund dafür aus.

 

Im Bezirk sind mehrere entsprechende Vorhaben realisiert worden, beispielhaft im Schweizer Viertel, Lausanner Straße 83 und in der Breisgauer Straße 5-6 in Schlachtensee.

 

Diese beiden Vorhaben sind auch in der Broschüre der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über „Multifunktionale Geschäftsgebäude. Einzelhandel in urbaner Mischung und Dichte“ von 2016 enthalten, die Breisgauer Straße sogar auf dem Titelblatt. Multifunktionale Geschäftsgebäude: Einzelhandel in urbaner Mischung und Dichte (berlin.de)

 

Derzeit befinden sich Projekte in der Albrechtstraße 22 und am Ladiusmarkt in der Abstimmung. Beim Ladiusmarkt handelt es sich zwar nicht um einen Supermarkt, aber um eine bislang eingeschossige Ladenzeile.

 

r den Supermarkt am U-Bhf. Krumme Lanke (Fischerhüttenstraße/ Argentinische Allee) mit Wohnungen oberhalb wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Auch für den Supermarkt in der Königin-Luise-Straße Dahlem-Dorf gibt es Ideen, darüber Wohnungen zu errichten.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Zu Frage 3:

 

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Gerade in bereits hochverdichteten Lagen sind Kompensationsmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und wenn möglich Entsiegelungsmaßnahmen zu fordern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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