Drucksache - 0421/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur Prävention von Wohnungslosigkeit zu entwickeln. Ziel des Konzeptes soll es sein, frühzeitig auf die Gefahr der Wohnungslosigkeit zu reagieren – etwa bei einer laufenden Räumungsklage – und so zu verhindern, dass Menschen in die Wohnungslosigkeit abgleiten. Hierfür soll insbesondere die Vernetzung von hiesigen Wohnungsgesellschaften und sozialen Trägern aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe initiiert und unterstützt werden. Ferner ist zu prüfen, inwiefern auch seitens des Bezirksamts Sozialarbeiter eingesetzt werden können, um etwa bei vorliegenden Räumungsklagen die Beklagten aufzusuchen und zur Klärung der Situation bzw. zur Betreuung nach einem etwaigen Wohnungsverlust beitragen zu können.
Begründung:
Wer Wohnungs- und insbesondere Obdachlosigkeit begegnen will, muss frühzeitig verhindern, dass Menschen ihre Wohnung ohne eine Alternative verlieren. Es ist daher wichtig, dass Betroffene schon vor Maßnahmen wie einer Zwangsräumung Unterstützung und Betreuung erhalten, um den Verlust ihrer Wohnung abzuwenden bzw. nach einem Wohnungsverlust Unterstützungsmöglichkeiten vorzubereiten.
Der Antrag wurde am 01.12.2022 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Pflege, Arbeit, Senor*innen beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Kölsch Ausschussvorsitzende |
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