Drucksache - 0413/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der seit dem 21.06.2007 geltenden Fassung, zuletzt geändert gemäß Beschluss der BVV 1312/V (Drs. 1990), gilt bis zum 31.03.2023 mit den Maßgaben des Beschlusses Nr. I/VI, (Drs. 0001) in der sechsten Wahlperiode fort.
Die Geschäftsordnung tritt am 01.04.2023 außer Kraft.
Begründung: Ggf. mündlich.
Der Antrag wurde am 16.11.2022 in der 10. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei Abwesenheit der Linksfraktion einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 29.11.2022 in der 12. Sitzung der BVV beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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