Drucksache - 0410/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob gemeinsam mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein queeres Jugendzentrum eingerichtet werden kann. Konkret geht es darum, dass das im Berliner Landeshaushalt vorgesehene dritte queere Jugendzentrum hier im Süd-Westen Berlins angesiedelt wird. Sofern ein positives Prüfergebnis vorliegt, wird das Bezirksamt aufgefordert, dies umzusetzen. Sollte die Zusammenarbeit nicht möglich sein, agiert Steglitz-Zehlendorf als einzelner Bezirk. Mit diesem Beschluss drückt die Bezirksverordnetenversammlung auch ihren grundsätzlichen Willen dazu aus, die queere Jugendarbeit im Bezirk auszubauen. Das bedeutet konkret, dass auch abseits des dritten Berliner queeren Jugendzentrums nach Möglichkeiten gesucht wird, die queere Jugendarbeit im Bezirk zu stärken. Eine Möglichkeit hierzu ist beispielsweise die Nutzung der Mittel für Jugendarbeit im Rahmen des Jugendfördergesetzes, das queere Jugendarbeit als einen Schwerpunkt der Jugendarbeit ansieht. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Bewerbung auf ein viertes queeres Jugendzentrum, sollte ein solches von Landesseite aus vorgesehen sein.
Begründung:
Steglitz-Zehlendorf braucht mehr queere Jugendarbeit. Die Schaffung eines eigenen queeren Jugendzentrums bringt dabei diverse Vorteile. Es gibt einen festen Ort, einen sicheren Ort, in dem Kinder- und Jugendliche einen verlässlichen Anlaufpunkt geboten wird, den sie zeitlich flexibel und bei Bedarf aufsuchen können. In diesen Räumlichkeiten können auch Gruppen mit verschiedenen Zielgruppen angeboten werden – sei es von der Altersspanne, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität. Gleichzeitig könnte beispielsweise ein Träger auch Kurse für Lehrer*innen und Eltern aus dem Bezirk anbieten. Queere Jugendliche finden im Bezirk aktuell kaum zielgruppenspezifische Angebote, welche auf ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten sind. In vielen Fällen müssen sie weite Wege in andere Bezirke auf sich nehmen, um eine Anlaufpunkt zu finden. Wie das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in der Oktobersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg erklärt hat, haben bereits andere Bezirke intern ihr Interesse an dem dritten queeren Jugendzentrum bekundet. Wir möchten uns mit unserem Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg zusammentun, um die Chancen für ein queeres Jugendzentrum im Süd-Westen Berlins zu erhöhen. Gleichzeitig verflogen wir selbstverständlich unser Ziel, auch wenn die Zusammenarbeit nicht klappt. Darüber hinaus besteht der Bedarf für queere Jugendarbeit selbstverständlich auch, wenn das dritte queere Jugendzentrum nicht in Steglitz-Zehlendorf oder in Tempelhof-Schöneberg sein sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Kommunikation mit Trägern und Organisationen fortzusetzen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten für queere Angebote zu suchen. Eine Möglichkeit ist dafür eben das Jugendfördergesetz, das die finanzielle Unterstützung queerer Jugendarbeit explizit vorsieht.
Der Antrag wurde am 22.11.2022 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Frauen*, Gleichstellung, Queer beraten und einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Dr. Kosmas Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 13.12.2022 in der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein queeres Jugendzentrum eingerichtet werden kann. Konkret geht es darum, dass das im Berliner Landeshaushalt vorgesehene dritte queere Jugendzentrum hier im Süd-Westen Berlins angesiedelt wird. Sofern ein positives Prüfergebnis vorliegt, wird das Bezirksamt aufgefordert, dies umzusetzen. Mit diesem Beschluss drückt die Bezirksverordnetenversammlung auch ihren grundsätzlichen Willen dazu aus, die queere Jugendarbeit im Bezirk auszubauen. Das bedeutet konkret, dass auch abseits des dritten Berliner queeren Jugendzentrums nach Möglichkeiten gesucht wird, die queere Jugendarbeit im Bezirk zu stärken. Eine Möglichkeit hierzu ist beispielsweise die Nutzung der Mittel für Jugendarbeit im Rahmen des Jugendfördergesetzes, das queere Jugendarbeit als einen Schwerpunkt der Jugendarbeit ansieht. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Bewerbung auf ein viertes queeres Jugendzentrum, sollte ein solches von Landesseite aus vorgesehen sein.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Abwesenheit von CDU einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Martens Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 11.05.2023 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 13.12.2022 bei Zustimmung von Grüne, SPD, FDP, Enthaltung von 1 Grüne-BD sowie Ablehnung von CDU, AfD bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 24.05.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein queeres Jugendzentrum eingerichtet werden kann. Konkret geht es darum, dass das im Berliner Landeshaushalt vorgesehene dritte queere Jugendzentrum hier im Süd-Westen Berlins angesiedelt wird. Sofern ein positives Prüfergebnis vorliegt, wird das Bezirksamt aufgefordert, dies umzusetzen. Mit diesem Beschluss drückt die Bezirksverordnetenversammlung auch ihren grundsätzlichen Willen dazu aus, die queere Jugendarbeit im Bezirk auszubauen. Das bedeutet konkret, dass auch abseits des dritten Berliner queeren Jugendzentrums nach Möglichkeiten gesucht wird, die queere Jugendarbeit im Bezirk zu stärken. Eine Möglichkeit hierzu ist beispielsweise die Nutzung der Mittel für Jugendarbeit im Rahmen des Jugendfördergesetzes, das queere Jugendarbeit als einen Schwerpunkt der Jugendarbeit ansieht. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Bewerbung auf ein viertes queeres Jugendzentrum, sollte ein solches von Landesseite aus vorgesehen sein.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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