Drucksache - 0395/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Leerstand von Wohnhäusern und Wohnungen, der länger als ein Jahr besteht, zu erfassen und der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Art und Weise darüber mindestens quartalsweise zu berichten. Die Berichte sollen zudem auch die fortlaufenden Maßnahmen des Bezirksamtes zur Beendigung des Leerstandes aufzeigen.
Begründung:
In Steglitz-Zehlendorf fehlen sehr viele Wohnungen. Gleichzeitig stehen an allen Ecken und Enden Wohnimmobilien leer:
Die bei der Linksfraktion Steglitz-Zehlendorf bekannten Leerstände bei Wohnimmobilien sind sicherlich nur die Spitze des Eisberges. Es gilt endlich politisch anzuerkennen, dass (spekulativer) Leerstand von Häusern und Wohnungen einer der Elefanten im Raum der Berliner Wohnungskrise ist. Dieser Leerstand muss konsequent erfasst und geahndet werden. Dies kann nicht Aufgabe engagierter Bürger*innen sein, die aus Frust über das Nichthandeln der Behörden den Leerstandsmelder ins Leben gerufen haben. Vielmehr sind Ahndung und Beseitigung von (spekulativem) Leerstand eine staatliche Aufgabe. Hier braucht es dringend mehr Anstrengungen und mehr Transparenz. Zum Leerstand von Wohnimmobilien kommt im Bezirk noch der (spekulative) Leerstand von Gewerbeimmobilien wie beispielsweise im Reichensteiner Weg 22, am Kranoldplatz oder der Lankwitzer Straße 17 hinzu. Investoren spekulieren auch mit Seniorenwohnungen wie am Ostpreußendamm 31. Massiven Leerstand gibt es zudem bei Bundesimmobilien wie z. B. im sogenannten Dahlemer Dreieck oder aber auf dem Gelände des Bundesnachrichtendienstes im Gardeschützenweg. In diesen Fällen sind die Möglichkeiten des Bezirksamtes leider sehr stark beschränkt, weswegen dieser Antrag eine Konzentration auf Wohnimmobilien fordert.
Der Antrag wurde am 16.11.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 29.11.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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