- Gegenstand der Vorlage:
| Bebauungsplan 6-24 Fischerhüttenstraße |
- Berichterstatter:
| Bezirksstadtrat Michael Karnetzki |
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: - Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 24./26./27.07.2018 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020, 10.08.2020 und 02.07.2021 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-24 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-24 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind in den Kapiteln 16-18 ab Seite 189 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden. Maren Schellenberg Michael Karnetzki Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
Die Vorlage wurde am 01.11.2022 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Abwesenheit der Linksfraktion einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe
Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
- Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 24./26./27.07.2018 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020, 10.08.2020 und 02.07.2021 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-24 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-24 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind in den Kapiteln 16-18 ab Seite 189 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher