Drucksache - 0372/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Wegweiser mit einer Auflistung praktizierender Frauenärzt*innen in Steglitz-Zehlendorf zu erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche in unserem Bezirk durchführen, vorausgesetzt, sie geben hierfür ihre Zustimmung. In dieser Broschüre sollen selbstverständlich auch die Adressen zur Beratung eine Auflistung finden, die obligatorisch vor einem Schwangerschaftsabbruch aufgesucht werden müssen. Der erstellte Wegweiser soll an allen öffentlichen Stellen unseres Bezirks ausliegen.
Begründung: Ggf. mündlich.
Der Antrag wurde am 20.10.2022 in der 6. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Informationen in Form einer Auflistung praktizierender Frauenärzt*innen in Steglitz-Zehlendorf zu erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche in unserem Bezirk durchführen, vorausgesetzt, sie geben hierfür ihre Zustimmung. In dieser Information sollen selbstverständlich auch die Adressen zur Beratung eine Auflistung finden, die obligatorisch vor einem Schwangerschaftsabbruch aufgesucht werden müssen. Die erstellte Information soll an allen öffentlichen Stellen unseres Bezirks ausliegen und auf der Website veröffentlicht werden.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
In der 11. Sitzung des Ältestenrats am 08.11.2022 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 07.12.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Informationen in Form einer Auflistung praktizierender Frauenärzt*innen in Steglitz-Zehlendorf zu erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche in unserem Bezirk durchführen, vorausgesetzt, sie geben hierfür ihre Zustimmung. In dieser Information sollen selbstverständlich auch die Adressen zur Beratung eine Auflistung finden, die obligatorisch vor einem Schwangerschaftsabbruch aufgesucht werden müssen. Die erstellte Information soll an allen öffentlichen Stellen unseres Bezirks ausliegen und auf der Website veröffentlicht werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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