Drucksache - 0353/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, so lange keine Straßenumbenennungen mehr vorzunehmen, bis sämtliche ggf. offene juristische Fragen, insbesondere anhängige Einspruchsverfahren, rechtsgültig entschieden und Einspruchsfristen abgelaufen sind.
Begründung:
Die Durchführung der Straßenumbenennung im Maerckerweg hat zu einer gefährlichen Situation geführt, in der Rettungskräfte die angegebene Adresse nicht hatten finden können, da nach Widersprüchen der Anwohner die bereits vollzogene Umbenennung wieder rückgängig gemacht worden ist und Straßenschilder wieder den bisherigen Namen trugen, diese Rückgängigmachung jedoch nicht im digitalen Straßenverzeichnis korrigiert worden ist, anhand dessen Rettungsdienste Adressen auffinden. Auch Post- und Zustelldienste konnten den Anwohnern Sendungen nicht mehr zustellen, was im Hinblick auf fristenerhebliche Behördenpost zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann. Laut Pressebericht (https://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/hilfe-niemand-findet-unsere-strasse) sind weitere gravierende Folgen damit verbunden. Der Umstand, dass dieser Zustand bereits seit fünf Monaten andauert, macht ein unverzügliches Handeln der Behörden unerlässlich.
Der Antrag wurde am 20.10.2022 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Abwesenheit von AfD einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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