Drucksache - 0352/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und inwieweit es im Krisenfall zivilgesellschaftliche Organisationen in die Krisenvorsorge einbinden kann, z.B. durch Information der Bürger, wie sie sich im Fall eines Blackouts zu verhalten haben.
Begründung:
Viele Bürger denken noch nicht daran oder halten es für unwahrscheinlich, dass im Winter ein hohes Risiko eines Ausfalls der Energieversorgung mit Strom und/oder Gas/Fernwärme besteht. Die Folge solch eines Ausfalls ist in der durchtechnisierten Gesellschaft, die wie nie zuvor auf eine funktionierende Energieversorgung angewiesen ist, gravierend. Weder öffnen sich Supermarkttüren, noch kann an der Kasse bezahlt werden mit der Folge des Zusammenbruchs der Grundversorgung. Wasserver- und Abwasserentsorgung fallen nach kurzem aus. Ebenso wissen weite Teile der Bevölkerung nicht, wie sie sich in solch einer Situation zu verhalten haben, welche Vorsorgemaßnahmen sie treffen können und welche Hilfe von wem in einer derartigen Krisensituation angeboten wird. Die katastrophalen Auswirkungen eines derartigen Ausfalls hat bereits 2011 das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestages in Studien untersucht, vgl. u.a. https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf, https://www.tab-beim-bundestag.de/news-2011-07-05-was-bei-einem-blackout-geschieht.php.
Der Antrag wurde am 24.11.2022 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Buchta Ausschussvorsitzender |
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