Drucksache - 0344/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 19 Abs. 1 PartMigG in den Bezirksbeirat für Partizipation und Integration:
Einzelpersonen:
Vertreter*innen von Institutionen:
Begründung:
Nach § 19 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz - PartMigG) hat jeder Bezirk einen Beirat für Partizipation und Integration zu bilden:
„In jedem Bezirk wird ein Bezirksbeirat für Partizipation und Integration gebildet, der das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und unterstützt (nachfolgend Bezirksbeirat). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Bezirksbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Bezirksamtes frühzeitig zu beteiligen […].“
Der Ausschuss für Partizipation und Integration hat nach ausführlicher Beratung in seiner Sitzung am 28.09.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung die oben aufgeführten Personen zur Wahl vorzuschlagen.
Dem ging folgendes Verfahren voraus:
Für die Vorbereitung der Ausschreibung wurde eine Informationswebseite und ein Online-Bewerbungsformular eingerichtet. Die Ausschreibung wurde auf der Internetseite und über eine Pressemitteilung der Pressestelle des Bezirksamtes am 10.05.2022 veröffentlicht und über verschiedene themenbezogene Netzwerke verteilt. Gesucht wurden engagierte Menschen, insbesondere Menschen mit einer eigenen Migrationsgeschichte, die mit ihrer Mehrsprachigkeit, ihrer Erfahrung des Ankommens und/oder eigener Diskriminierungserfahrungen einen wichtigen Beitrag im Beirat leisten können. Auch Vertreter*innen von Vereinen, Initiativen und anderen Organisationsformen, die in einem oder mehreren der Themenfelder Partizipation, Migration, Integrationspolitik tätig sind und ihren Sitz oder Wirkungskreis im Bezirk haben, wurden zur Bewerbung aufgefordert.
Aufgrund mangelnder Bewerbungen wurde der Bewerbungsschluss vom 06.06.2022 auf den 15.08.2022 verlängert.
Die Bewerbungen wurden in den Sitzungen des Ausschusses für Integration und Partizipation am 31.08.2022 und am 28.09.2022 besprochen und am 28.09.2022 beschlossen. Aufgrund der wenigen Bewerbungen von nur 10 Einzelmitgliedern wurde im Ausschuss beschlossen, keine Stellvertretungen für Privatpersonen zu bestimmen, sondern dem neu gebildeten Beirat in seiner Geschäftsordnung eine eigene Regelung zu überlassen.
Maren Schellenberg Bezirksbürgermeisterin
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 19 Abs. 1 PartMigG in den Bezirksbeirat für Partizipation und Integration:
Einzelpersonen:
Vertreter*innen von Institutionen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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