Drucksache - 0284/VI  

 
 
Betreff: Missbilligung der Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin mit einem Schaden von 2,7 Mio. € für den Bezirk und Erfordernis eines Nachtragshaushaltes für den Bezirk wegen "politischer Entscheidung" der Bezirksbürgermeisterin gegen die Vorgaben der Senatsfinanzverwaltung
Status:öffentlichAktenzeichen:414/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.09.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung Empfehlung
18.10.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung vertagt   
15.11.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
24.11.2022 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
05.01.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
11.05.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
24.05.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
08.06.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
31.08.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
14.09.2023 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.09.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 20.09.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf missbilligt die Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin Schellenberg.

 

Begründung:

 

Die Bezirksbürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als für die Unterhaltung der Gebäude des Bezirks zuständige Dezernentin verabsäumt, sich um die Stellenbesetzung von mit Stand März 2022 fünf offenen Stellen in der technischen Gebäudeausrüstung in ihrem Amt zu kümmern. Das einzige, was von ihr seit Jahren dazu zu hören ist, ist dass die Besetzung schwierig sei. Irgendwelche sinnvollen, geschweige denn kreativen Aktivitäten zur Besetzung des dauerhaft unterbesetzten Amtes sind seitens der Bezirksbürgermeisterin nicht wahrzunehmen. Aus ihren Erklärungen dazu ist durchweg nur zu entnehmen, dass sie die Frage nicht sonderlich interessiert.

 

Durch den seitens der Bezirksbürgermeisterin verschuldeten Mangel an besetzten Stellen verblieb aus dem Bauunterhaltungstitel des Jahres 2020 ein nicht verbauter Rest von ca. 600.000 € bei den Verwaltungsgebäuden bei den sich in einem besonders beklagenswerten Zustand, wie allgemein bekannt, befindenden Schulen von 2,1 Millionen €!. Diese Summen konnten aufgrund des Desinteresses der Bezirksbürgermeisterin an der Stellenbesetzung nicht verbaut werden.

 

Wenigstens hätte normalerweise der Betrag von 2,7 Millionen €, darunter 2,1 Millionen €r die Schulen, dem Haushalt im Jahre 2022 wieder zur Verfügung gestanden, da nicht verbrauchte Mittel der Bauunterhaltung auf das übernächste Haushaltsjahr vorgetragen werden dürfen, dem Bezirk also wieder zur Verfügung gestanden hätten. Der Schaden hätte in diesem Falle „nur“ darin bestanden, dass die Schüler des Bezirks weiter in maroden Gebäuden unterrichtet werden müssen.

 

Da der Senat von Berlin im Jahre 2020 allerdings das gesamte Negativergebnis des Bezirks (wohl > 2,7 Millionen €) aufgefangen hat, hat er diese Möglichkeit des Vortrags des bereits vom Senat an den Bezirk gewährten Geldes nach 2022 nicht gewährt. Durch das Nichtverbauen der 2,7 Millionen € im Jahre 2020 ist dem Bezirk daher ein Schaden in gleicher Höhe durch die Untätigkeit der Bezirksbürgermeisterin entstanden, denn das Geld ist nun weg!

 

re es, wie vorgesehen, im Jahre 2020 verbaut worden, wären bereits jetzt im Bezirk für 2,7 Millionen € Bauleistungen, davon für 2,1 Millionen € in den bezirklichen Schulen, mehr erfolgt.

 

Damit aber noch nicht genug! Statt den Schulen den Betrag aus dem Haushalt 2022 wieder zur Verfügung zu stellen, was redlicherweise geboten ist, trägt die Bezirksbürgermeisterin in der Haushaltsdrucksache vor: „Nichtveranschlagen der vorgegebenen Nachholbeträge aus 2020 für die bauliche Unterhaltung von Verwaltungs- und Schulbauten, da diese aus dem Abschluss 2020 nicht finanziert sind. Es ist möglich, dass die Senatsverwaltung für Finanzen dies in der Nachschau kritisiert. Das Bezirksamt wird daher bei der Übersendung des von der BVV beschlossenen Haushaltsplans darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine bewusste politische Entscheidung aufgrund einer nicht finanzierten Vorgabe handelt. Die Bezirksbürgermeisterin hatte also ursprünglich politisch, entschieden, die von ihr selbst verschuldet, nicht verbauten Beträge nicht wieder zur Verfügung zu stellen.

 

Den Haushaltsänderungsantrag Nummer 1 der CDU-Fraktion, der den Schulen die vorenthaltenen 2,1 Millionen € wieder gewährt hätte, haben die die Bezirksbürgermeisterin tragenden Fraktionen von GRÜNE, SPD und FDP einhellig abgelehnt und tragen daher genauso wie die Bezirksbürgermeisterin die Verantwortung dafür, dass in den Schulen Steglitz-Zehlendorfs unnötig weiter die Schüler beeinträchtigende Baumängel herrschen.

 

Der Antrag war zu wiederholen, da es die Fraktionen von GRÜNE, SPD und FDP abgelehnt haben, den Antrag im Haushaltsausschuss zu vertagen bis wenige Tage später die Bezirksbürgermeisterin Schellenberg die seitens der CDU-Fraktion gestellten Fragen zum ersten Missbilligungsantrag beantwortet hatte, was sie bereits vor der Sitzung hätte tun müssen, hätte sie nicht selbst eine Fristverlängerung zur Beantwortung beantragt, um zu vereiteln, dass der Haushaltsausschuss bereits über ihre Antworten beraten und neue sachgerechte Fragen stellen kann.

 

Wie die Bezirksbürgermeisterin mitgeteilt hat, hat sie die politische Entscheidung getroffen, die Wiedereinstellungsvorgabe der Senatsfinanzverwaltung bezüglich der von ihr obig genannten verursachten Schadensbeträge in Höhe von 2,7 Millionen € in den Bezirkshaushalt 2022 zu ignorieren, die Fraktionen von GRÜNE, SPD und FDP haben den diesbezüglich gestellten Haushaltsänderungsantrag der CDU abgelehnt.

 

Dies führt nun nach Nachschau des Haushaltes dazu, dass der Bezirk mit einem Nachtragshaushalt belastet ist und 2,7 Millionen €, die die Bezirksbürgermeisterin als Schaden zulasten des Bezirks verursacht hat, der in allen anderen Bereichen eingespart werden muss, zu tragen hat.

 

Sowohl die Entstehung des Schadens, als auch die Belastung mit einem Nachtragshaushalt, auch aufgrund der vorsätzlich wider besseres Wissen seitens der Bezirksbürgermeisterin getroffenen Entscheidung zulasten des Bezirks, ist zu missbilligen.

 

 

Der Antrag wurde am 15.11.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und bei Zustimmung von CDU und Enthaltung von AfD mehrheitlich abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Voigt

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 11.05.2023 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 14.09.2023 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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