Drucksache - 0214/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob man auf der Straße Unter den Eichen den neugeschaffenen Radstreifen auf die südliche Straßenseite in die dort liegende Anwohnerstraße, unter Erhalt aller dortigen Parkplätze, verlegen kann. Die Anwohnerstraße wird bereits als Radweg stadteinwärts benutzt. Durch eine Freigabe für beide Richtungen entstünde ein doppelter Vorteil. Die Straße wird i. d. R. nur von den Anwohnern benutzt und ist durch einen festen Grünstreifen zur Straße Unter den Eichen/Schloßstraße getrennt. Durch eine solche Maßnahme könnte der neue Fahrradstreifen zugunsten des Verkehrsflusses entfallen.
Begründung:
Die aktuelle Fahrradstreifen-Lösung ist eine einseitige Lösung nur für Fahrräder. Durch die PKW-Staugefahr aber keine ökologisch-nachhaltige Lösung. Staus sind nicht umweltfreundlich. Die räumlich getrennt verlaufende, bislang nur für den Verkehr in Richtung Innenstadt nutzbare Anwohnerstraße bietet sich geradezu an, zumal es gängige Praxis ist, Einbahnstraßen für beidseitigen Verkehr zu öffnen.
Der Antrag wurde am 30.06.2022 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 14.09.2022 in der 9. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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