Drucksache - 0205/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien wie dem Rat der Bürgermeister*innen und dem Rat der Vorsteher*innen dafür einzusetzen, dass digitale Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz dauerhaft ermöglicht werden.
Begründung:
Pandemiebedingt waren die Tagungen der Gremien der BVVen in den letzten zwei Jahren fast ausschließlich digital möglich. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Tagungen in digitaler Form im § 8a BezVwG darum für „außergewöhnliche Notlagen“ ermöglicht. Das Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Damit enden die damit verbundenen Regelungen im Land Berlin. Dadurch sind digitale Tagungsmöglichkeiten rechtlich ab sofort nicht mehr möglich. Die Regelungen in den Geschäftsordnungen der BVVen sind ungültig. Der Gesetzgeber des Landes Berlin sollte diese Praxis schnellstmöglichst rechtlich wieder absichern. Ziel sollte es sein, den BVVen die Möglichkeit zu geben, Einzelheiten über die Modalitäten von digitalen Sitzungen in den Geschäftsordnungen selbstständig zu regeln. Das Land Brandenburg ist den Schritt gegangen und hat die Kommunalverfassung bereits geändert. Dort ist den Kommunen die Möglichkeit gegeben, digitale Tagungen von Gremien zu ermöglichen. Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes könnte zudem die Vereinbarkeit von Familie und BVV-Arbeit stärken.
Der Antrag wurde am 05.10.2022 in der 7. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei Ablehnung von CDU mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien wie dem Rat der Bürgermeister*innen und dem Rat der Vorsteher*innen dafür einzusetzen, dass digitale Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz dauerhaft ermöglicht werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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