Drucksache - 0205/VI  

 
 
Betreff: Neue Realitäten anerkennen - Digitale Sitzungen der BVV durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes ermöglichen
Status:öffentlichAktenzeichen:199/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
15.06.2022    5. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
07.09.2022    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
05.10.2022    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
09.11.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 09.11.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien wie dem Rat der Bürgermeister*innen und dem Rat der Vorsteher*innen dafür einzusetzen, dass digitale Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz dauerhaft ermöglicht werden.

 

Begründung:

 

Pandemiebedingt waren die Tagungen der Gremien der BVVen in den letzten zwei Jahren fast ausschließlich digital möglich. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Tagungen in digitaler Form im § 8a BezVwG darum für „außergewöhnliche Notlagen“ ermöglicht. Das Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Damit enden die damit verbundenen Regelungen im Land Berlin. Dadurch sind digitale Tagungsmöglichkeiten rechtlich ab sofort nicht mehr möglich. Die Regelungen in den Geschäftsordnungen der BVVen sind ungültig. Der Gesetzgeber des Landes Berlin sollte diese Praxis schnellstmöglichst rechtlich wieder absichern. Ziel sollte es sein, den BVVen die Möglichkeit zu geben, Einzelheiten über die Modalitäten von digitalen Sitzungen in den Geschäftsordnungen selbstständig zu regeln. Das Land Brandenburg ist den Schritt gegangen und hat die Kommunalverfassung bereits geändert. Dort ist den Kommunen die Möglichkeit gegeben, digitale Tagungen von Gremien zu ermöglichen. Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes könnte zudem die Vereinbarkeit von Familie und BVV-Arbeit srken.

 

 

Der Antrag wurde am 05.10.2022 in der 7. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei Ablehnung von CDU mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Specht-Habbel

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 beschlossen:    

 

Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien wie dem Rat der Bürgermeister*innen und dem Rat der Vorsteher*innen dafür einzusetzen, dass digitale Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz dauerhaft ermöglicht werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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