Drucksache - 0182/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, aufsetzend auf der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) des Bundes seine Katastrophenschutzkonzeption zu überprüfen und sicherzustellen, dass dessen Mindestempfehlungen erreicht werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Zusammenarbeit mit allen Behörden des Bundes und des Landes sowie den Organisationen zu suchen, die in Deutschland für den Zivilschutz zuständig sind, z.B. das BBK, die Senatsverwaltung für Inneres, die „Blaulicht-Organisationen“, das BSI und die Bundeswehr. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit Organisationen zu suchen, die kritische Infrastruktur betreiben und schützen (KRITIS).
Begründung:
Wie die Corona-Pandemie der letzten zwei Jahre schon gezeigt hat, ist die Gesundheitsinfrastruktur besonderen Belastungen ausgesetzt. Die aktuellen Ereignisse des Jahres 2022 zeigen nun eindeutig, dass 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges Krieg und Zerstörung in Europa wieder Realität sind. Dadurch sind Risiken durch die gewachsene Bedeutung und den Umfang der kritischen Infrastruktur in Deutschland und Mitteleuropa stärker als bisher in den Fokus gerückt. Das Bundesinnenministerium hat im März 2022 finanzielle Mittel des Bundes für den Katastrophenschutz zugesagt. Der Abbau bestehender Schutzeinrichtungen soll gestoppt werden, solche Einrichtungen sollen nun ertüchtigt werden. Auch in Steglitz-Zehlendorf sind Schädigungen von Stromnetzen, Sendeanlagen, Schienenverbindungen, Hospitälern, Wasserversorgung als kritisch zu bewerten. Solche Havarien bestenfalls zu vermeiden (Risikoreduktion) ist genauso wichtig, wie deren Auswirkungen zu begrenzen (Distanzierung und Begrenzung) und ihre kurzfristige Instandsetzung sicherstellen zu können.
Die Stärkung des Zivilschutzes aus bezirklicher Sicht muss folgende Ziele erreichen:
Insbesondere soll das Bezirksamt:
Bevölkerungsschutz muss die Menschen „mitnehmen“ und sie zur Teilnahme motivieren. Dazu können Nachbarschaftsunterstützungsgruppen geeignet sein. Sie können auch Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise die Evakuierung von Menschen, die sich selbst nicht helfen können.
Hinweise:
Der Antrag wurde am 29.09.2022 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine Veranstaltung, insbesondere mit der Seniorenvertretung und anderen vulnerablen Gruppen nach eigenem Ermessen, zu der Frage der aktuellen Konzeption für den Bezirk und zu Notfallmaßnahmen durchzuführen.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Buchta Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 27.10.2022 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 29.09.2022 bei Zustimmung von CDU, AfD, Linke mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rögner-Francke Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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